Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Section Control-Messstreckenverordnung Knoten Kaisermühlen
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 360/2020 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 95/2025Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 360 aus 2020, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 95 aus 2025,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
90/01 Straßenverkehrsrecht
Text
§ 1.Paragraph eins,
Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der A 23 Autobahn Südosttangente festgelegt:
auf der Richtungsfahrbahn Norden der Bereich von km 13,58 bis km 14,51 und
auf der Richtungsfahrbahn Süden der Bereich von km 15,36 bis km 13,65.
Zuletzt aktualisiert am
27.05.2025
Dokumentnummer
NOR40225985