Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Bedarfsprüfungs-Verordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 367/2020Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 367 aus 2020,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 4Paragraph 4
Index
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz; 66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Text
Unterlagen zur Bedarfsprüfung
§ 4.Paragraph 4,
(1)Absatz eins,Bei der Bedarfsprüfung von Bauvorhaben nach § 1 sind jedenfalls die in den Abs. 2 bis 4 genannten Unterlagen auszuarbeiten. Im Einzelfall können unter Bedachtnahme auf Art und Umfang des Vorhabens zusätzliche Unterlagen erstellt werden.Bei der Bedarfsprüfung von Bauvorhaben nach Paragraph eins, sind jedenfalls die in den Absatz 2 bis 4 genannten Unterlagen auszuarbeiten. Im Einzelfall können unter Bedachtnahme auf Art und Umfang des Vorhabens zusätzliche Unterlagen erstellt werden.
(2)Absatz 2,Für sämtliche Bauvorhaben nach § 1 sind folgende Unterlagen auszuarbeiten:Für sämtliche Bauvorhaben nach Paragraph eins, sind folgende Unterlagen auszuarbeiten:
ausführliche Beschreibung des Ist-Zustandes, die jedenfalls den Standort, das Raum- und Funktionsprogramm, die Flächenangaben nach ÖNORM B 1800, das Alter des Gebäudes, Angaben über bereits durchgeführte Sanierungsmaßnahmen, Behindertengerechtheit, den Personalstand und die finanzielle Belastung durch Betriebs- und Erhaltungskosten umfasst;
ausführliche Begründung für die geplante Maßnahme insbesondere unter Darstellung
der Verbesserung für Versicherte bzw. Patienten und Patientinnen (zum Beispiel Herstellung der Behindertengerechtheit und Erweiterung des Präventionsangebotes);
der Vereinfachung bzw. Einsparung jeglicher Art beim Versicherungsträger;
Entwicklung des Versichertenstandes bzw. der Einwohnerzahl in den letzten zehn Kalenderjahren;
Angaben zu den voraussichtlichen Kosten (geschätzte Errichtungs- bzw. Umbau- und Folgekosten) und Darstellung der finanziellen Auswirkungen des Vorhabens auf den Versicherungsträger;
Angaben zum Ergebnis des Koordinierungsprozesses nach § 2 Abs. 2 bezüglich Kooperationen und Synergien.Angaben zum Ergebnis des Koordinierungsprozesses nach Paragraph 2, Absatz 2, bezüglich Kooperationen und Synergien.
(3)Absatz 3,Handelt es sich um ein Bauvorhaben nach § 1 in Bezug auf eine Gesundheitseinrichtung, so sind zusätzlich zu den Unterlagen nach Abs. 2 folgende Unterlagen auszuarbeiten:Handelt es sich um ein Bauvorhaben nach Paragraph eins, in Bezug auf eine Gesundheitseinrichtung, so sind zusätzlich zu den Unterlagen nach Absatz 2, folgende Unterlagen auszuarbeiten:
Angabe des Indikationsgebietes bzw. der Indikationsgebiete;
Entwicklung der Fallzahlen des betroffenen Indikationsgebietes (der betroffenen Indikationsgebiete);
Angaben zu den aktuellen Wartezeiten für eine Behandlung;
Angaben zur Übereinstimmung des Bauvorhabens mit den Vorgaben des jeweiligen Regionalen Strukturplanes Gesundheit und den Zielsetzungen des in Geltung stehenden Rehabilitationsplanes;
Nachweis über die Erfüllung der Voraussetzungen nach § 339 ASVG und nach den jeweils anzuwendenden kranken- oder kuranstaltenrechtlichen Vorschriften sowie Angaben zum Stand dieser Verfahren.Nachweis über die Erfüllung der Voraussetzungen nach Paragraph 339, ASVG und nach den jeweils anzuwendenden kranken- oder kuranstaltenrechtlichen Vorschriften sowie Angaben zum Stand dieser Verfahren.
(4)Absatz 4,Handelt es sich um ein Bauvorhaben nach § 1 in Bezug auf eine Verwaltungseinrichtung, so sind zusätzlich zu den Unterlagen nach Abs. 2 folgende Unterlagen auszuarbeiten:Handelt es sich um ein Bauvorhaben nach Paragraph eins, in Bezug auf eine Verwaltungseinrichtung, so sind zusätzlich zu den Unterlagen nach Absatz 2, folgende Unterlagen auszuarbeiten:
ausführliche Begründung für die geplante Maßnahme auch unter Darstellung der Erweiterung auf Grund der Vergrößerung des Geschäftsumfanges;
Angaben zur Entwicklung des Parteienverkehrs;
Entwicklung des Personalstandes in den letzten zehn Kalenderjahren.
Schlagworte
Raumprogramm, Betriebskosten, Errichtungskosten, Umbaukosten
Zuletzt aktualisiert am
20.08.2020
Dokumentnummer
NOR40226083