Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Slowenien über die Inkraftsetzung von neuen Grenzdokumenten für die Grenzabschnitte I bis VII der gemeinsamen StaatsgrenzeAbkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Slowenien über die Inkraftsetzung von neuen Grenzdokumenten für die Grenzabschnitte römisch eins bis römisch sieben der gemeinsamen Staatsgrenze
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 138/2020Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 138 aus 2020,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 10Artikel 10
Index
18 Kundmachungswesen; 19/02 Staatsgrenzen
Text
Artikel 10
Dieses Abkommen einschließlich der Anlagen ist unkündbar.
ZU URKUND dessen haben die Bevollmächtigten der beiden Vertragsstaaten dieses Abkommen unterzeichnet.
GESCHEHEN zu Laibach am 23. Juni 2020 in zwei Urschriften in deutscher und slowenischer Sprache, wobei die Texte gleichermaßen authentisch sind.
Zuletzt aktualisiert am
14.09.2020
Dokumentnummer
NOR40226411