Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Übereinkommen über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten und über die Finanzierung des Terrorismus
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 148/2020Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 148 aus 2020,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1Anlage eins
Text
Anhang
Beteiligung an einer organisierten kriminellen Gruppe;
Terrorismus einschließlich der Finanzierung des Terrorismus;
Menschenhandel und Schlepperei von Migranten
sexuelle Ausbeutung einschließlich der sexuellen Ausbeutung von Kindern;
unerlaubter Verkehr mit Suchtgiften und psychotropen Stoffen
unerlaubter Waffenhandel;
unerlaubter Handel mit gestohlenen und anderen Gütern;
Korruption und Bestechung;
Produktfälschung und Produktpiraterie;
Straftaten gegen die Umwelt;
Vorsätzliche Tötung und schwere Körperverletzung;
Entführung, Freiheitsberaubung und Geiselnahme;
Schmuggel (einschließlich mit Bezug auf Zollabgaben und Verbrauchersteuern);
Steuerstraftaten (im Zusammenhang mit direkten und indirekten Steuern)
Insiderhandel und Marktmanipulation.
Zuletzt aktualisiert am
18.09.2020
Dokumentnummer
NOR40226493