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Art. 12

Fassungen
ab 04.09.2020 — BGBl. III Nr. 147/2020 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 12 heute04.09.2020 BGBl. III Nr. 147/2020 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Errichtung des Internationalen Zentrums für die Förderung von Menschenrechten auf lokaler und regionaler Ebene unter der Schirmherrschaft der UNESCO (Kategorie 2) in Graz (Österreich)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 147 aus 2020,

Typ

Vertrag – UNESCO

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 12

Inkrafttretensdatum

04.09.2020BGBl. III Nr. 147/2020

Außerkrafttretensdatum

Index

19/20 Amtssitzabkommen

Text

Artikel 12 – Evaluierung

  1. Ziffer eins
    Die UNESCO kann zu jeder Zeit eine Evaluierung der Tätigkeiten des Zentrumsdurchführen, um festzustellen,
    1. Absatz a,
      ob das Zentrum einen wesentlichen Beitrag zu den strategischen Programmzielender UNESCO und den erwarteten Ergebnissen leistet, welche auf den vierjährigen Programmzeitraum des C/5-Dokuments (Programm und Haushalt), einschließlich der beiden globalen Prioritäten der Organisation, und zugehöriger Bereichs- oder Programmschwerpunkte und Themen ausgerichtet sind.
    2. Absatz b,
      ob die vom Zentrum tatsächlich durchgeführten Tätigkeiten mit den in diesem Abkommen festgelegten Aktivitäten übereinstimmen.
  2. Ziffer 2
    Die UNESCO führt zur Überprüfung dieses Abkommens eine Evaluierung des Beitrags des Kategorie 2-Zentrums zu den strategischen Programmzielen der UNESCO durch, die vom Zentrum finanziert wird.
  3. Ziffer 3
    Die UNESCO verpflichtet sich, der Regierung ehestmöglich einen Bericht über jede durchgeführte Evaluierung vorzulegen.
  4. Ziffer 4
    Aufbauend auf den Ergebnissen einer Evaluierung hat jede Vertragspartei die Möglichkeit, um eine Abänderung des Inhalts oder eine Aufkündigung des Abkommens gemäß den Artikeln 16 und 17 zu ersuchen.

Schlagworte

Bereichsschwerpunkt

Im RIS seit

18.09.2020

Zuletzt aktualisiert am

18.09.2020

Gesetzesnummer

20011282

Dokumentnummer

NOR40226559