Norm Verlängerung der Tätigkeitsdauer von Organen der betrieblichen Interessenvertretung sowie der Behindertenvertrauenspersonen× ▾ ‹›Gliederung Verlängerung der Tätigkeitsdauer von Organen der betrieblichen Interessenvertretung sowie der Behindertenvertrauenspersonen Fassungen (Gesetz) ab 01.11.2020 — BGBl. II Nr. 460/2020 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 01.11.202031.12.2020 BGBl. II Nr. 460/2020 (Stammfassung) · aufgehoben Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.11.2020 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2