Gliederung Fassung vom 07.11.2020 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§
Gewährung eines Umsatzersatzes an Unternehmen, die von der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der besondere Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung von COVID-19 getroffen werden (COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung – COVID-19-SchuMaV), BGBl II Nr. 463/2020, direkt betroffen sind (Lockdown-Umsatzersatz)
- § 1
Inkrafttreten
- § 2
Anlagen
- Anl. 1RICHTLINIEN | INHALT