Rechtstracker.at

Festsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen für im Ausland verwendete Beamte und Vertragsbedienstete des Bundes – November 2020

Fassungen (Gesetz)
ab 10.11.2020 — BGBl. II Nr. 468/2020 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute10.11.2020 BGBl. II Nr. 468/2020 (Stammfassung)
Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate
Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich.
10.11.2020
Art. 1