Norm Neufestsetzung einer Pauschalvergütung des Bundes für Leistungen der nach § 45 RAO bestellten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte× ▾ ‹›Gliederung Neufestsetzung einer Pauschalvergütung des Bundes für Leistungen der nach § 45 RAO bestellten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Fassungen (Gesetz) ab 11.12.2020 — BGBl. II Nr. 556/2020 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute11.12.2020 BGBl. II Nr. 556/2020 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 11.12.2020 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1