Norm Genehmigung der Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort× ▾ ‹›Gliederung Genehmigung der Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Fassungen (Gesetz) ab 16.12.2020 — BGBl. I Nr. 129/2020 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute16.12.2020 BGBl. I Nr. 129/2020 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 16.12.2020 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2§ 3