Norm Zweckzuschuss aufgrund der Abschaffung des Zugriffs auf Vermögen bei Unterbringung von Personen in stationären Pflegeeinrichtungen für die Jahre 2021 bis 2024× ▾ ‹›Gliederung Zweckzuschuss aufgrund der Abschaffung des Zugriffs auf Vermögen bei Unterbringung von Personen in stationären Pflegeeinrichtungen für die Jahre 2021 bis 2024 Fassungen (Gesetz) ab 16.12.2020 — BGBl. I Nr. 135/2020 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute16.12.2020 BGBl. I Nr. 135/2020 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 16.12.2020 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Mittelbereitstellung aufgrund des Verbots des Pflegeregresses§ 2Gemeinden, Städte, Sozialfonds, Sozialhilfeverbände§ 3Anweisung der Mittel§ 4Vollziehung