Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abstimmungsspendegesetz 2020
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 135/2020Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 135 aus 2020,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 2Anlage 2
Index
31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds
Text
Anlage 2
Auflistung der zu fördernden Zwecke gemäß § 2 Abs. 2Auflistung der zu fördernden Zwecke gemäß Paragraph 2, Absatz 2
Der Betrag gemäß § 2 Abs. 2 ist wie folgt auf Förderungswerber aufzuteilen, die sich den nachstehenden Zwecken widmen:Der Betrag gemäß Paragraph 2, Absatz 2, ist wie folgt auf Förderungswerber aufzuteilen, die sich den nachstehenden Zwecken widmen:
zwei- und mehrsprachige vorschulische Bildungseinrichtungen und frühkindliche Betreuung
800 000 Euro;
Organisationen, die sich um die wechselseitige Verständigung und Versöhnung sowie die Aufarbeitung des Verhältnisses zwischen den Volksgruppen bemühen
120 000 Euro;
Organisationen, die der Förderung wirtschaftlicher Belange und der grenzüberschreitenden Kooperation dienen
50 000 Euro;
Medien-, Kultur- und Verlagsprojekte der slowenischsprachigen Bevölkerung
350 000 Euro;
Sanierung und behindertengerechte Adaption der Kulturhäuser
650 000 Euro;
Organisationen in der Republik Slowenien, die sich der Kultur der deutschsprachigen Altösterreicherinnen und Altösterreicher in der Republik Slowenien sowie der Vermittlung ihrer Anliegen widmen
30 000 Euro
Schlagworte
Medienprojekt, Kulturprojekt
Zuletzt aktualisiert am
16.12.2020
Dokumentnummer
NOR40228702