Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Förderungen des Bundes aufgrund der COVID 19-Pandemie, die an das steuerliche Wohlverhalten geknüpft werden
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 11/2021Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 11 aus 2021,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds
Text
Ausschluss von der Förderung
§ 1.Paragraph eins,
(1)Absatz eins,Unternehmen, denen eine Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie gewährt wird, müssen sich für einen Zeitraum von fünf Jahren vor der Antragstellung bis zum Abschluss der Förderungsgewährung (Endabrechnung) steuerlich wohlverhalten haben.
(2)Absatz 2,Unternehmen, die sich steuerlich nicht wohlverhalten haben, sind von der Gewährung von Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie ausgeschlossen; bereits erlangte Förderungen sind verzinst zurückzuzahlen.
Zuletzt aktualisiert am
18.07.2024
Dokumentnummer
NOR40229744