Norm Vorzeitige Beendigung der im Nationalsozialistengesetz vorgesehenen Sühnefolgen für jugendliche Personen.× ▾ ‹›Gliederung Vorzeitige Beendigung der im Nationalsozialistengesetz vorgesehenen Sühnefolgen für jugendliche Personen. Fassungen (Gesetz) ab 29.04.1948 — BGBl. Nr. 70/1948 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute29.04.1948 BGBl. Nr. 70/1948 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 29.04.1948 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2§ 3