Norm Festsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen für im Ausland verwendete Beamte und Vertragsbedienstete des Bundes – Februar 2021× ▾ ‹›Gliederung Suchen Festsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen für im Ausland verwendete Beamte und Vertragsbedienstete des Bundes – Februar 2021 Fassungen (Gesetz) ab 09.02.2021 — BGBl. II Nr. 61/2021 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute09.02.2021 BGBl. II Nr. 61/2021 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Änderungen Letzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Anzahl Fassungen:0–12–34–67–1213+ § 1§ 2