Rechtstracker.at

§ 10

Fassungen
ab 11.02.2021 — BGBl. II Nr. 62/2021 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 10 heute11.02.2021 BGBl. II Nr. 62/2021 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Grundausbildungsverordnung BMLV – M BO 1 2021

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 62 aus 2021,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 10

Inkrafttretensdatum

11.02.2021BGBl. II Nr. 62/2021

Außerkrafttretensdatum

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

Text

Übergangsbestimmungen

Paragraph 10,

  1. Absatz eins,Der erfolgreiche Abschluss der Grundausbildung für die Verwendungsgruppen H 1 und M BO 1 nach den zum Zeitpunkt des jeweiligen Abschlusses geltenden Verordnungen gilt als erfolgreicher Abschluss der Grundausbildung nach dieser Verordnung.
  2. Absatz 2,Grundausbildungen für die Verwendungsgruppe M BO 1, die vor dem 31. Dezember 2020 begonnen haben, sind in die Grundausbildung nach dieser Verordnung überzuleiten. Erfolgreich abgelegte Teilprüfungen nach der Grundausbildungsverordnung BMLVS – M BO 1 2014, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 433 aus 2013,, gelten als erfolgreicher Abschluss der entsprechenden Teilprüfungen nach dieser Verordnung. Dabei entsprechen die Prüfungsfächer
    1. Ziffer eins
      Nationales Krisenmanagement dem Modul Militärstrategische Führung nach der Anlage,
    2. Ziffer 2
      Internationales Krisenmanagement dem Modul Operative Führung nach der Anlage und
    3. Ziffer 3
      Führungs- und Managementinstrumente als Wahlmodul nach der Anlage.
  3. Absatz 3,Auf Wiederholungs- und Ersatzprüfungen von Dienstprüfungen, die vor dem 31. Dezember 2020 als Gesamtprüfungen vor einem Prüfungssenat abzulegen waren, sind bis 31. Dezember 2022 die entsprechenden Prüfungsordnungen der Grundausbildungsverordnung BMLVS – M BO 1 2014 weiter anzuwenden.

Schlagworte

Führungsinstrument, Wiederholungsprüfung

Im RIS seit

10.02.2021

Zuletzt aktualisiert am

10.02.2021

Gesetzesnummer

20011472

Dokumentnummer

NOR40231277