Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Betriebliches Testungs-Gesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 53/2021Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 53 aus 2021,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
53 Wirtschaftsförderung
Text
Gegenstand der Förderung, Abwicklung
§ 1.Paragraph eins,
(1)Absatz eins,Gegenstand des Förderungsprogrammes des Bundes ist die Schaffung eines Anreizes für Unternehmen, betriebliche Testungen auf SARS-CoV-2 vorzunehmen. Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt.
(2)Absatz 2,Mit der Abwicklung des Förderprogramms nach diesem Bundesgesetz wird die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung im Namen und auf Rechnung des Bundes beauftragt.
(3)Absatz 3,Die liquiden Mittel werden der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung auf Anforderung bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt.
Zuletzt aktualisiert am
25.03.2021
Dokumentnummer
NOR40231868