Rechtstracker.at

§ 1 BTG

Fassungen
15.02.2021 bis 30.12.2022 — BGBl. I Nr. 53/2021 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 115.02.202130.12.2022 BGBl. I Nr. 53/2021 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Betriebliches Testungs-Gesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 53 aus 2021,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

15.02.2021BGBl. I Nr. 53/2021

Außerkrafttretensdatum

30.12.2022

Abkürzung

BTG

Index

53 Wirtschaftsförderung

Text

Gegenstand der Förderung, Abwicklung

Paragraph eins,

  1. Absatz eins,Gegenstand des Förderungsprogrammes des Bundes ist die Schaffung eines Anreizes für Unternehmen, betriebliche Testungen auf SARS-CoV-2 vorzunehmen. Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt.
  2. Absatz 2,Mit der Abwicklung des Förderprogramms nach diesem Bundesgesetz wird die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung im Namen und auf Rechnung des Bundes beauftragt.
  3. Absatz 3,Die liquiden Mittel werden der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung auf Anforderung bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt.

Im RIS seit

25.03.2021

Zuletzt aktualisiert am

25.03.2021

Gesetzesnummer

20011501

Dokumentnummer

NOR40231868