Norm Erklärung des Kollektivvertrages für den Verein Sozialwirtschaft Österreich – Verband der österreichischen Sozial- und Gesundheitsunternehmen (SWÖ) zur Satzung× ▾ ‹›Gliederung Sucheni Gesucht wird wie im RIS: vertragdas ganze Wort, groß oder klein (nicht in "Kaufvertrag")vertrag*Wortanfang: Vertrag, Vertrages, Vertragsrecht*vertragWortende: Kaufvertrag, Mietvertrag*vertrag*irgendwo im Wortarbeit*gesetzAnfang und Ende: Arbeitsinspektionsgesetz"gesetzliche Erbfolge"genau diese Wortfolge (auch in einfachen Anführungszeichen)eltern unterhaltalle Wörter (auch: eltern und unterhalt)eltern oder unterhalteines der Wörtereltern nicht unterhaltdas erste Wort ohne das zweite(dienstbarkeit oder servitut) und verjährungKlammern verbinden ss und ß gelten gleich, Umlaute nicht (ä ist nicht ae). Ein Bindestrich trennt: "Home-Office" ist "Home Office". Zitate in jeder Schreibweise: "Abs. 3" = "Abs 3" = "Absatz 3". Gesucht wird auch in den Feldern des RIS-Dokuments (Kurztitel, Index, Schlagworte, Beachte, Anmerkung; bei Rechtssätzen auch Norm und Beisätze). Hilfe des RIS zum Feld "Suchworte" Erklärung des Kollektivvertrages für den Verein Sozialwirtschaft Österreich – Verband der österreichischen Sozial- und Gesundheitsunternehmen (SWÖ) zur Satzung Fassungen (Gesetz) ab 23.04.2021 — BGBl. II Nr. 178/2021 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 23.04.202130.11.2022 BGBl. II Nr. 178/2021 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 9/2023 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 30.11.2022 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenSatzung des Zusatz-Kollektivvertrags zum Kollektivvertrag der Sozialwirtschaft Österreich („SWÖ-KV")S 6/2021/XXII/96/4§ 1Geltungsbereich der SatzungZusatz-Kollektivvertrag zum Kollektivvertrag der Sozialwirtschaft Österreich („SWÖ-KV")(Stand 22. Februar 2021)wird zur Satzung erklärt.§ 2Inhalt der Satzung§ 3Beginn der Wirksamkeit und Geltungsdauer der Satzung