Rechtstracker.at

§ 3

Fassungen
ab 01.05.2021 — BGBl. II Nr. 201/2021 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 3 heute01.05.2021 BGBl. II Nr. 201/2021 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Systemgastronomiefachkraft-Ausbildungsordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2021,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 3

Inkrafttretensdatum

01.05.2021BGBl. II Nr. 201/2021

Außerkrafttretensdatum

Index

50/04 Berufsausbildung

Text

Berufsbild

Paragraph 3,

  1. Absatz eins,Zum Erwerb der im Berufsprofil angeführten beruflichen Kompetenzen wird das folgende Berufsbild mit Kenntnissen und Fertigkeiten in Form von Ausbildungszielen festgelegt.
  2. Absatz 2,Das Berufsbild gliedert sich in fachübergreifende und fachliche Kompetenzbereiche.
  3. Absatz 3,Die fachlichen Kompetenzbereiche sind nach Lehrjahren gegliedert. Die in den Kompetenzbereichen angeführten Kenntnisse und Fertigkeiten sind spätestens bis zum Ende des jeweils angeführten Lehrjahres zu vermitteln.
  4. Absatz 4,Die fachübergreifenden Kompetenzbereiche sind während der gesamten Lehrzeit zu berücksichtigen und zu vermitteln.
  5. Absatz 5,Fachübergreifende Kompetenzbereiche sind:

1. Kompetenzbereich: Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld

1.1 Betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation

Die Systemgastronomiefachkraft kann

  1. eins Punkt eins Punkt eins
    sich in den Räumlichkeiten des Lehrbetriebs zurechtfinden.
  1. eins Punkt eins Punkt 2
    die wesentlichen Aufgaben der verschiedenen Bereiche des Lehrbetriebs erklären.
  1. eins Punkt eins Punkt 3
    die Zusammenhänge der einzelnen Betriebsbereiche sowie der betrieblichen Prozesse darstellen.
  1. eins Punkt eins Punkt 4
    die wichtigsten Verantwortlichen nennen (zB Geschäftsführer/in, Filialleiter/in) und ihre Ansprechpartner/innen im Lehrbetrieb erreichen.
  1. eins Punkt eins Punkt 5
    die Vorgaben der betrieblichen Ablauforganisation und des Prozessmanagements bei der Erfüllung seiner/ihrer Aufgaben berücksichtigen.

1.2 Leistungsspektrum und Eckdaten des Lehrbetriebs

Sie kann

  1. eins Punkt 2 Punkt eins
    das betriebliche Leistungsangebot beschreiben.
  1. eins Punkt 2 Punkt 2
    das Leitbild bzw. die Ziele des Lehrbetriebs erklären.
  1. eins Punkt 2 Punkt 3
    die Struktur des Lehrbetriebs beschreiben (zB Größenordnung, Tätigkeitsfelder, Rechtsform und deren Bedeutung).
  1. eins Punkt 2 Punkt 4
    Faktoren erklären, die die betriebliche Leistung beeinflussen (zB Standort, Gästegruppen).

1.3 Branche des Lehrbetriebs

Sie kann

  1. eins Punkt 3 Punkt eins
    einen Überblick über die Branche des Lehrbetriebs geben (zB Branchentrends, Segmente der Systemgastronomie).
  1. eins Punkt 3 Punkt 2
    die Position des Lehrbetriebs in der Branche darstellen.

1.4 Ziel und Inhalte der Ausbildung sowie Weiterbildungsmöglichkeiten

Sie kann

  1. eins Punkt 4 Punkt eins
    den Ablauf seiner/ihrer Ausbildung im Lehrbetrieb erklären (zB Inhalte und Ausbildungsfortschritt).
  1. eins Punkt 4 Punkt 2
    Grundlagen der Lehrlingsausbildung erklären (zB Ausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule, Bedeutung und Wichtigkeit der Lehrabschlussprüfung).
  1. eins Punkt 4 Punkt 3
    die Notwendigkeit der lebenslangen Weiterbildung erkennen und sich mit konkreten Weiterbildungsangeboten auseinandersetzen.

1.5 Rechte, Pflichten und Arbeitsverhalten

Sie kann

  1. eins Punkt 5 Punkt eins
    auf Basis der gesetzlichen Rechte und Pflichten als Lehrling ihre Aufgaben erfüllen.
  1. eins Punkt 5 Punkt 2
    Arbeitsgrundsätze wie Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit etc. einhalten und sich mit seinen/ihren Aufgaben im Lehrbetrieb identifizieren.
  1. eins Punkt 5 Punkt 3
    sich nach den innerbetrieblichen Vorgaben verhalten (zB Betriebsordnung einhalten).
  1. eins Punkt 5 Punkt 4
    eine Lohn- oder Gehaltsabrechnung interpretieren (anhand seinem Lehrlingseinkommen sowie eines anonymisierten Personalverrechnungs-Abrechnungsbelegs einer anderen Beschäftigtengruppe im Betrieb).
  1. eins Punkt 5 Punkt 5
    die für ihn/sie relevanten Bestimmungen des KJBG (minderjährige Lehrlinge) bzw. des AZG und ARG (erwachsene Lehrlinge) und des GlBG grundlegend verstehen.

1.6 Selbstorganisierte, lösungsorientierte und situationsgerechte Aufgabenbearbeitung

Sie kann

  1. eins Punkt 6 Punkt eins
    ihre Aufgaben selbst organisieren und sie nach Prioritäten reihen.
  1. eins Punkt 6 Punkt 2
    den Zeitaufwand für ihre Aufgaben abschätzen und diese zeitgerecht durchführen.
  1. eins Punkt 6 Punkt 3
    sich auf wechselnde Situationen einstellen und auf geänderte Herausforderungen mit der notwendigen Flexibilität reagieren.
  1. eins Punkt 6 Punkt 4
    Lösungen für aktuell auftretende Problemstellungen entwickeln und Entscheidungen im vorgegebenen betrieblichen Rahmen treffen.
  1. eins Punkt 6 Punkt 5
    in Konfliktsituationen konstruktiv handeln bzw. entscheiden, wann eine andere Person hinzugezogen wird.
  1. eins Punkt 6 Punkt 6
    sich zur Aufgabenbearbeitung notwendige Informationen selbstständig beschaffen.
  1. eins Punkt 6 Punkt 7
    in unterschiedlich zusammengesetzten Teams arbeiten.
  1. eins Punkt 6 Punkt 8
    die eigene Tätigkeit reflektieren und gegebenenfalls Optimierungsvorschläge für seine/ihre Tätigkeit einbringen.

1.7 Zielgruppengerechte Kommunikation

Sie kann

  1. eins Punkt 7 Punkt eins
    mit verschiedenen Zielgruppen (wie Ausbildern/Ausbilderinnen, Führungskräften, Kollegen/Kolleginnen, Gästen, Lieferanten) kommunizieren (zB Feedback geben) und sich dabei betriebsadäquat verhalten sowie kulturelle Gepflogenheiten berücksichtigen.
  1. eins Punkt 7 Punkt 2
    seine/ihre Anliegen verständlich vorbringen und der jeweiligen Situation angemessen auftreten.
  1. eins Punkt 7 Punkt 3
    berufsadäquat und betriebsspezifisch auf Englisch kommunizieren.

1.8 Gastorientiertes Agieren

Sie kann

  1. eins Punkt 8 Punkt eins
    erklären, warum Gäste für den Lehrbetrieb im Mittelpunkt stehen.
  1. eins Punkt 8 Punkt 2
    die Orientierung am Gast bei der Erfüllung aller ihrer Aufgaben berücksichtigen.
  1. eins Punkt 8 Punkt 3
    in unterschiedlichen Situationen mit Gästen kompetent umgehen und gast- sowie betriebsoptimierte Lösungen finden.

2. Kompetenzbereich: Qualitätsorientiertes, sicheres, hygienisches und nachhaltiges Arbeiten

2.1 Betriebliches Qualitätsmanagement

Sie kann

  1. 2 Punkt eins Punkt eins
    die betrieblichen Qualitätsmanagementmaßnahmen in den verschiedenen Tätigkeitsbereichen darstellen.
  1. 2 Punkt eins Punkt 2
    betriebliche Qualitätsvorgaben im Aufgabenbereich umsetzen (zB Qualitätssicherungssysteme anwenden).
  1. 2 Punkt eins Punkt 3
    an der Entwicklung von innerbetrieblichen Qualitätsstandards mitwirken.
  1. 2 Punkt eins Punkt 4
    die eigene Tätigkeit hinsichtlich der Einhaltung der Qualitätsstandards überprüfen.
  1. 2 Punkt eins Punkt 5
    die Ergebnisse der Qualitätsüberprüfung reflektieren und diese in die Aufgabenbewältigung einbringen.

2.2 Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

Sie kann

  1. 2 Punkt 2 Punkt eins
    Betriebs- und Hilfsmittel sicher und sachgerecht einsetzen.
  1. 2 Punkt 2 Punkt 2
    die betrieblichen Sicherheitsvorschriften einhalten.
  1. 2 Punkt 2 Punkt 3
    Aufgaben von mit Sicherheitsagenden beauftragten Personen im Überblick beschreiben.
  1. 2 Punkt 2 Punkt 4
    berufsbezogene Gefahren, wie Sturz- und Brandgefahr, in seinem/ihrem Arbeitsbereich erkennen und sich entsprechend den Arbeitnehmerschutz- und Brandschutzvorgaben verhalten.
  1. 2 Punkt 2 Punkt 5
    sich im Notfall richtig verhalten.
  1. 2 Punkt 2 Punkt 6
    bei Unfällen geeignete Erste-Hilfe-Maßnahmen ergreifen.
  1. 2 Punkt 2 Punkt 7
    die Grundlagen des ergonomischen Arbeitens anwenden.
  1. 2 Punkt 2 Punkt 8
    Sicherheitsrundgänge durchführen und dokumentieren.
  1. 2 Punkt 2 Punkt 9
    an der Führung von Wartungslisten und Checklisten (zB betreffend Sicherheit, Arbeitsplatzevaluierung, Fluchtwege) mitwirken.
  1. 2 Punkt 2 Punkt 10
    bei Fehlverhalten von Gästen oder Kollegen/Kolleginnen (zB Alkoholisierung, Gewalt, sexuelle Belästigung) richtig reagieren und entsprechende Maßnahmen treffen (zB Verständigung des Vorgesetzten, Verständigung von Sicherheitskräften).

2.3 Hygienestandards und -konzepte

Sie kann

  1. 2 Punkt 3 Punkt eins
    die betrieblichen Gesundheits- und Hygienestandards und -konzepte anwenden.
  1. 2 Punkt 3 Punkt 2
    die HACCP-Richtlinien und Gute Hygiene Praxis einhalten und entsprechende Checklisten und Protokolle führen.
  1. 2 Punkt 3 Punkt 3
    Reinigungspläne gemäß rechtlichen und betrieblichen Vorgaben anwenden.
  1. 2 Punkt 3 Punkt 4
    gastronomische Gebrauchsgegenstände pflegen.
  1. 2 Punkt 3 Punkt 5
    auf ihr persönliches berufsadäquates Erscheinungsbild achten.

2.4 Nachhaltiges und ressourcenschonendes Handeln

Sie kann

  1. 2 Punkt 4 Punkt eins
    die Bedeutung des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit für den Lehrbetrieb darstellen.
  1. 2 Punkt 4 Punkt 2
    die Mülltrennung nach rechtlichen und betrieblichen Vorgaben umsetzen.
  1. 2 Punkt 4 Punkt 3
    energiesparend arbeiten und Ressourcen sparsam einsetzen.
  1. 2 Punkt 4 Punkt 4
    bei der Umsetzung von Umweltschutzmaßnahmen im Betrieb mitarbeiten.
  1. 2 Punkt 4 Punkt 5
    nach den Grundsätzen von Corporate Social Responsibility agieren.

3. Kompetenzbereich: Digitales Arbeiten

(Diese Berufsbildpositionen schließen gegebenenfalls auch entsprechende analoge Anwendungen mit ein.)

3.1 Datensicherheit und Datenschutz

Sie kann

  1. 3 Punkt eins Punkt eins
    die rechtlichen und betriebsinternen Vorgaben einhalten (zB Datenschutzgrundverordnung).
  1. 3 Punkt eins Punkt 2
    Gefahren und Risiken erkennen (zB Phishing-E-Mails, Viren).
  1. 3 Punkt eins Punkt 3
    Maßnahmen treffen, wenn Sicherheitsprobleme und Auffälligkeiten auftreten (zB rasche Verständigung von Dritten, des Datenschutzbeauftragten bzw. der verantwortlichen IT-Administration).
  1. 3 Punkt eins Punkt 4
    Maßnahmen unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben ergreifen, um Daten, Dateien, Geräte und Anwendungen vor Fremdzugriff zu schützen (zB sorgsamer Umgang mit Passwörtern und Hardware).

3.2 Software und weitere digitale Anwendungen

Sie kann

  1. 3 Punkt 2 Punkt eins
    Software bzw. Apps für Tabellenkalkulation sowie Datenbanken und weitere digitale Anwendungen kompetent verwenden (zB in den Bereichen Systemmanagement, Beschaffung, Kassa).
  1. 3 Punkt 2 Punkt 2
    die für eine auszuführende Aufgabe am besten geeignete betriebliche Software bzw. digitale Anwendung auswählen.
  1. 3 Punkt 2 Punkt 3
    mit betrieblichen Datenbanken arbeiten (zB Daten erfassen, löschen, aktualisieren).
  1. 3 Punkt 2 Punkt 4
    Inhalte aus verschiedenen Datenquellen beschaffen und zusammenfügen.
  1. 3 Punkt 2 Punkt 5
    Probleme im Umgang mit Software und digitalen Anwendungen lösen (zB Helpdesk kontaktieren, Hilfefunktion nutzen, im Internet bzw. Intranet nach Problemlösungen recherchieren).

3.3 Digitale Kommunikation

Sie kann

  1. 3 Punkt 3 Punkt eins
    ein breites Spektrum an Kommunikationsformen verwenden (zB E-Mail, Telefon, Social Media).
  1. 3 Punkt 3 Punkt 2
    eine geeignete Kommunikationsform anforderungsbezogen auswählen.
  1. 3 Punkt 3 Punkt 3
    verantwortungsbewusst und unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben in sozialen Netzwerken agieren.
  1. 3 Punkt 3 Punkt 4
    kennt betriebliche und persönliche Schutzmaßnahmen vor belastenden oder kriminellen Inhalten und hält diese ein
  1. 3 Punkt 3 Punkt 5
    die unterschiedlichen Möglichkeiten und Anwendungsbereiche von sozialen Netzwerken beschreiben.

3.4 Datei- und Ablageorganisation

Sie kann

  1. 3 Punkt 4 Punkt eins
    sich in der betrieblichen Datei- bzw. Ablagestruktur zurechtfinden (zB gespeicherte Dateien finden).
  1. 3 Punkt 4 Punkt 2
    in der betrieblichen Datei- bzw. Ablagestruktur arbeiten und dabei die Grundregeln eines effizienten Dateimanagements berücksichtigen (zB Ordner anlegen bzw. löschen, Vergabe von Dateinamen).
  1. 3 Punkt 4 Punkt 3
    sich an die betrieblichen Vorgaben zur Datenanwendung und Datenspeicherung halten.
  1. 3 Punkt 4 Punkt 4
    Ordner und Dateien unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben teilen (zB unter Nutzung von Cloud-Diensten, VPN, Intranet, Extranet).

3.5 Informationssuche und -beschaffung

Sie kann

  1. 3 Punkt 5 Punkt eins
    Suchmaschinen für die Online-Recherche effizient (zB unter Einsatz entsprechender Suchtechniken) nutzen.
  1. 3 Punkt 5 Punkt 2
    nach gespeicherten Dateien suchen.
  1. 3 Punkt 5 Punkt 3
    in bestehenden Dateien relevante Informationen suchen.
  1. 3 Punkt 5 Punkt 4
    in Datenbankanwendungen Daten filtern.

3.6 Bewertung und Auswahl von Daten und Informationen

Sie kann

  1. 3 Punkt 6 Punkt eins
    die Zuverlässigkeit von Informationsquellen und die Glaubwürdigkeit von Daten und Informationen einschätzen.
  1. 3 Punkt 6 Punkt 2
    Daten und Informationen interpretieren und nach betrieblichen Vorgaben entscheiden, welche Daten und Informationen herangezogen werden.
  1. 3 Punkt 6 Punkt 3
    Daten und Informationen strukturiert aufbereiten.
  1. Absatz 6,Fachliche Kompetenzbereiche sind:

4. Kompetenzbereich: Gästeservice

4.1 Grundlagen

Sie kann

Lehrjahr

1

2

3

  1. 4 Punkt eins Punkt eins
    im Gästekontakt professionell agieren (zB Alter, Geschlecht, Herkunft, sexuelle Orientierung berücksichtigen).

x

 

 

  1. 4 Punkt eins Punkt 2
    bei Beratungs- und Verkaufsgesprächen die unternehmensspezifischen Vorgaben einhalten und dabei die Tagesziele sowie aktuelle Promotions berücksichtigen.

x

x

 

  1. 4 Punkt eins Punkt 3
    die rechtlichen Bedingungen für das Zustandekommen und die Erfüllung von Kauf-verträgen darstellen (zB Geschäftsfähigkeit).

x

x

 

4.2 Aufnehmen der Bestellung

Sie kann

Lehrjahr

1

2

3

  1. 4 Punkt 2 Punkt eins
    Gäste freundlich begrüßen und verabschieden.

x

 

 

  1. 4 Punkt 2 Punkt 2
    Gästebestellungen entgegennehmen und zum Angebot des Lehrbetriebs informieren.

x

 

 

  1. 4 Punkt 2 Punkt 3
    auf Änderungs- und Sonderwünsche entsprechend der unternehmensspezifischen Vorgaben eingehen.

x

 

 

  1. 4 Punkt 2 Punkt 4
    Zusatzverkäufe zielgerichtet anbieten.

x

 

 

  1. 4 Punkt 2 Punkt 5
    digitale Bestellungs- und Boniersysteme anwenden (zB Bestellungen im Bestellsystem ändern).

x

 

 

4.3 Kassieren

Sie kann

Lehrjahr

1

2

3

  1. 4 Punkt 3 Punkt eins
    das Kassensystem ordnungsgemäß bedienen und kassieren.

 

x

x

  1. 4 Punkt 3 Punkt 2
    bei Bargeldzahlungen das korrekte Retourgeld ausgeben.

 

x

x

  1. 4 Punkt 3 Punkt 3
    die im Betrieb akzeptierten Zahlungsmittel auf ihre Echtheit und Gültigkeit überprüfen.

 

x

x

  1. 4 Punkt 3 Punkt 4
    die mit dem Geldverkehr verbundenen Sicherheitsmaßnahmen einhalten.

 

x

x

  1. 4 Punkt 3 Punkt 5
    besondere Situationen an der Kassa nach betrieblichen Vorgaben abwickeln.

 

x

x

  1. 4 Punkt 3 Punkt 6
    die Rechnung an den Gast übergeben.

 

x

x

  1. 4 Punkt 3 Punkt 7
    Gutscheine erstellen bzw. aufladen und ausfertigen.

 

x

x

4.4 Produktausgabe

Sie kann

Lehrjahr

1

2

3

  1. 4 Punkt 4 Punkt eins
    Produkte (Speisen und/oder Getränke) vollständig zusammenstellen.

x

 

 

  1. 4 Punkt 4 Punkt 2
    die Bestellung ausgeben bzw. an den Tisch bringen.

x

 

 

4.5 Umgang mit Beschwerden und Reklamationen

Sie kann

Lehrjahr

1

2

3

  1. 4 Punkt 5 Punkt eins
    die Bedeutung eines professionellen Umgangs mit Beschwerden und Reklamationen erklären.

x

x

 

  1. 4 Punkt 5 Punkt 2
    auf Reklamationen entsprechend den Systemvorgaben und gästeorientiert reagieren.

x

x

 

  1. 4 Punkt 5 Punkt 3
    Beschwerden und Reklamationen entsprechend den rechtlichen und unternehmensspezifischen Vorgaben bearbeiten bzw. weiterleiten (zB bei komplexen Anliegen).

 

 

x

5. Kompetenzbereich: Produktzubereitung

5.1 Vorbereitung

Sie kann

Lehrjahr

1

2

3

  1. 5 Punkt eins Punkt eins
    Lebensmittel bzw. Getränke und andere Waren aus verschiedenen Lagerorten fassen.

x

 

 

  1. 5 Punkt eins Punkt 2
    Lebensmittel bzw. Getränke und andere Waren auf ihre Beschaffenheit prüfen (zB Ablaufdatum kontrollieren, Qualität kontrollieren).

x

 

 

  1. 5 Punkt eins Punkt 3
    für Sauberkeit und Ordnung am Arbeitsplatz sorgen und dabei unternehmensspezifische Vorgaben beachten.

x

x

 

  1. 5 Punkt eins Punkt 4
    Zutaten und Arbeitsutensilien rezeptbezogen und nach unternehmensspezifischen Vorgaben vorbereiten (zB Auftauen, Anwärmen, Auffüllen, Vorbacken).

x

x

 

5.2 Zubereitung

Sie kann

Lehrjahr

1

2

3

  1. 5 Punkt 2 Punkt eins
    mit Lebensmitteln bzw. Getränken und anderen Waren fachgerecht umgehen.

x

x

 

  1. 5 Punkt 2 Punkt 2
    Produkte (Speisen und/oder Getränke) unter Anwendung vorgegebener Arbeitstechniken und Rezepturen auf- und zubereiten.

x

x

 

  1. 5 Punkt 2 Punkt 3
    Geräte, Maschinen und Werkzeuge zur Herstellung von Speisen und/oder Getränken fachgerecht verwenden.

x

x

 

  1. 5 Punkt 2 Punkt 4
    vorgefertigte Produkte unter Beachtung von Verarbeitungsstufen, Rezepturen und Wirtschaftlichkeit verarbeiten.

x

x

 

  1. 5 Punkt 2 Punkt 5
    einzelne Speisen bzw. Getränke in vorgegebenen Portionsgrößen für den Verkauf anrichten und bereitstellen.

x

x

 

  1. 5 Punkt 2 Punkt 6
    Prüfverfahren zur Einhaltung der Systemstandards anwenden und bei Abweichungen adäquate Maßnahmen treffen (zB Erträge von Rohwaren einhalten).

 

x

x

6. Kompetenzbereich: Warenwirtschaft

6.1 Beschaffungsprozess

Sie kann

Lehrjahr

1

2

3

  1. 6 Punkt eins Punkt eins
    den Ablauf des betrieblichen Beschaffungsprozesses beschreiben (zB Bezugsquellen, Freigabeprozesse, Kontrollmechanismen).

 

x

 

  1. 6 Punkt eins Punkt 2
    die Grundsätze der unternehmensspezifischen Beschaffung darstellen (zB Zuständigkeiten, Bestellsysteme, Kriterien für Lieferantenauswahl, spezifische Qualitätsmerkmale von Waren).

 

x

 

6.2 Bedarfsermittlung

Sie kann

Lehrjahr

1

2

3

  1. 6 Punkt 2 Punkt eins
    den Warenbestand ermitteln (zB von Getränken, Lebensmitteln und anderen Waren).

 

x

x

  1. 6 Punkt 2 Punkt 2
    Bestellmengen aufgrund der unternehmensspezifischen Vorgaben vorschlagen bzw. ermitteln (zB Mindestbestand, Mindestbestellmenge).

 

x

x

6.3 Warenbestellung

Sie kann

Lehrjahr

1

2

3

  1. 6 Punkt 3 Punkt eins
    Bestellungen unter Berücksichtigung der rechtlichen und unternehmensspezifischen Vorgaben durchführen.

 

x

x

  1. 6 Punkt 3 Punkt 2
    mögliche Auswirkungen von fehlerhaften Bestellungen und Beauftragungen unter rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekten beurteilen.

 

x

x

  1. 6 Punkt 3 Punkt 3
    Liefer- und Leistungstermine überwachen.

 

x

x

6.4 Warenannahme

Sie kann

Lehrjahr

1

2

3

  1. 6 Punkt 4 Punkt eins
    den Lieferschein mit dem Bestellschein vergleichen.

 

x

x

  1. 6 Punkt 4 Punkt 2
    Waren unter Beachtung der rechtlichen und unternehmensspezifischen Vorgaben (zB Qualität, Mindesthaltbarkeitsdatum, Frische der Waren) an- und übernehmen sowie allfällige Mängel feststellen und dokumentieren.

 

x

x

  1. 6 Punkt 4 Punkt 3
    eingegangene Waren im Wareneingangsbuch bzw. Warenwirtschaftssystem erfassen.

 

x

x

  1. 6 Punkt 4 Punkt 4
    Kontroll- und Checklisten einsetzen.

 

x

x

6.5 Umgang mit mangelhaften Lieferungen und Leistungen

Sie kann

Lehrjahr

1

2

3

  1. 6 Punkt 5 Punkt eins
    Maßnahmen bei mangelhaften Lieferungen und Leistungen im Einklang mit den rechtlichen und unternehmensspezifischen Vorgaben ergreifen (zB Reklamationen durchführen).

 

x

x

  1. 6 Punkt 5 Punkt 2
    Liefer- bzw. Leistungsverzug feststellen und Maßnahmen im Einklang mit den rechtlichen und unternehmensspezifischen Vorgaben ergreifen.

 

x

x

6.6 Lagerung

Sie kann

Lehrjahr

1

2

3

  1. 6 Punkt 6 Punkt eins
    Prinzipien der betrieblichen Lagerwirtschaft im eigenen Tätigkeitsbereich berücksichtigen (zB First-in-/First-out-Verfahren).

x

 

 

  1. 6 Punkt 6 Punkt 2
    Einlagerungen unter Beachtung der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben vornehmen.

x

x

 

  1. 6 Punkt 6 Punkt 3
    Lagerbestände kontrollieren (zB Verfallsdaten beachten bzw. kontrollieren).

x

x

 

  1. 6 Punkt 6 Punkt 4
    Entnahmen durchführen (zB verdorbene Ware aussortieren und entsorgen, Auffüllen).

x

x

 

  1. 6 Punkt 6 Punkt 5
    die Notwendigkeit der Inventur erklären und Arbeiten im Rahmen der Inventur durchführen.

 

x

 

  1. 6 Punkt 6 Punkt 6
    Inventurergebnisse auswerten und Auffälligkeiten erkennen.

 

 

x

7. Kompetenzbereich: Sicherstellung systemgastronomischer Prozesse

7.1 Gestaltung betrieblicher Prozesse (Planung und Organisation)

Sie kann

Lehrjahr

1

2

3

  1. 7 Punkt eins Punkt eins
    Aufgaben der Planung und Organisation von Arbeitsabläufen übernehmen (zB Checklisten umsetzen und ggf. anpassen).

 

x

x

  1. 7 Punkt eins Punkt 2
    bei der Umsatz- und Gästeplanung mitwirken (zB Umsatz- und Gästeplanung analysieren und entsprechende Maßnahmen in Zusammenarbeit mit der Filialleitung setzen).

 

 

x

  1. 7 Punkt eins Punkt 3
    Trends erkennen und auf tagesaktuelle Situationen reagieren.

 

 

x

  1. 7 Punkt eins Punkt 4
    die betriebliche Ausstattung kompetent verwenden (zB Küchen- und Zubereitungsgeräte, Kassa).

x

 

 

  1. 7 Punkt eins Punkt 5
    bei auftretenden Störungen der betrieblichen Ausstattung Maßnahmen entsprechend den betrieblichen Regelungen setzen (zB Melden von schadhaften/nicht funktionierenden Geräten, Trouble-Shooting).

x

x

 

7.2 Marketing

Sie kann

Lehrjahr

1

2

3

  1. 7 Punkt 2 Punkt eins
    einen grundlegenden Überblick über das unternehmensspezifische Marketing geben.

x

x

 

  1. 7 Punkt 2 Punkt 2
    sich über aktuelle betriebliche Promotions am Laufenden halten (zB Aktionspläne, Promotionskalender).

x

 

 

  1. 7 Punkt 2 Punkt 3
    Themen, Promotions bzw. Aktionen gemäß unternehmensspezifischen Vorgaben (zB Einsatz von Werbemitteln, Einsatz von Instrumenten zur visuellen Verkaufsförderung) umsetzen.

x

x

 

  1. 7 Punkt 2 Punkt 4
    Kontrolllisten bzw. Checklisten erstellen und verwenden.

 

x

x

  1. 7 Punkt 2 Punkt 5
    Produktpräsentationen durchführen (zB Thekenbau, Verkostungen).

x

 

 

  1. 7 Punkt 2 Punkt 6
    den Point-of-Sale fachgerecht und nach unternehmensspezifischen Vorgaben einrichten (zB Neue Artikel in das Bestellsystem einspielen, Artikel für den Verkauf vorbereiten).

x

 

 

  1. 7 Punkt 2 Punkt 7
    bei der Sicherstellung des Systemschutzes mitwirken (zB Corporate Identity/Corporate Design einhalten).

x

x

 

  1. 7 Punkt 2 Punkt 8
    am Außenauftritt des Lehrbetriebs mitarbeiten (zB an Veranstaltungen mitwirken).

 

x

x

  1. 7 Punkt 2 Punkt 9
    einen Überblick über die Strategien und Maßnahmen zur Herstellung und Aufrechterhaltung der Gästebindung geben.

x

x

 

  1. 7 Punkt 2 Punkt 10
    an der Gästebindung mitwirken (zB Kundenbindungsprogramme anwenden).

x

x

 

  1. 7 Punkt 2 Punkt 11
    Verkaufshilfen (zB Tischaufsteller, Speisekarten, Coupons) gemäß Vorgaben gästegerecht und zielorientiert einsetzen.

x

 

 

7.3 Kommunikation

Sie kann

Lehrjahr

1

2

3

  1. 7 Punkt 3 Punkt eins
    sich über unternehmensspezifische Neuigkeiten zeitgerecht informieren.

x

 

 

  1. 7 Punkt 3 Punkt 2
    Besprechungen organisieren.

 

 

x

  1. 7 Punkt 3 Punkt 3
    Informationen von Mitarbeitern entgegennehmen und weitergeben (zB Situationsbericht bei Schichtübergabe).

 

 

x

7.4 Kostenrechnung und Erfolgsermittlung

Sie kann

Lehrjahr

1

2

3

  1. 7 Punkt 4 Punkt eins
    Aufgaben der betrieblichen Buchführung und der Kostenrechnung voneinander unterscheiden.

 

x

x

  1. 7 Punkt 4 Punkt 2
    die Zusammensetzung der betrieblichen Kosten und deren Auswirkungen auf den wirtschaftlichen Erfolg des Ausbildungsbetriebs beschreiben und im Rahmen der betrieblichen Vorgaben an Maßnahmen mitwirken, die sich positiv auf den wirtschaftlichen Erfolg auswirken (zB Reinigungsmittel, Energie, Verpackung effizient einsetzen, mit Arbeitsbekleidung korrekt umgehen).

 

x

x

  1. 7 Punkt 4 Punkt 3
    Kosten abschätzen und entsprechend der Budgetvorgaben kostenbewusst agieren.

 

x

x

  1. 7 Punkt 4 Punkt 4
    erklären, wie sich die Preiswürdigkeit im gesamtheitlichen Umfeld (zB Wareneinsatz, Betriebskosten, Personalkosten, Ambiente, Präsentation, Kaufkraft, Qualität, Service) zusammensetzt und gegebenenfalls Preiskalkulationen durchführen.

 

x

x

  1. 7 Punkt 4 Punkt 5
    das betriebliche Verfahren zur Erfolgsermittlung in seinen Grundzügen darstellen (Gewinn-/Verlustrechnung auf monatlicher Basis).

 

 

x

7.5 Kennzahlen und Reports

Sie kann

Lehrjahr

1

2

3

  1. 7 Punkt 5 Punkt eins
    die Bedeutung von Kennzahlen für den Lehrbetrieb erklären.

 

x

x

  1. 7 Punkt 5 Punkt 2
    einen Überblick über die wichtigsten vom Lehrbetrieb ermittelten Kennzahlen geben.

 

x

x

  1. 7 Punkt 5 Punkt 3
    Kennzahlen bzw. Reports interpretieren und präsentieren (zB Umsatz, Wareneinsatz, Produktivität) und entsprechende Maßnahmen vorschlagen.

 

x

x

  1. 7 Punkt 5 Punkt 4
    bei der Einhaltung der betrieblichen Kennzahlen mitwirken (zB Rezepturen und Vorgaben einhalten, auf Gästefeedback reagieren).

x

x

 

7.6 Abrechnung

Sie kann

Lehrjahr

1

2

3

  1. 7 Punkt 6 Punkt eins
    das Kassabuch korrekt führen (zB Einnahmen/Ausgaben erfassen, Belege aufbewahren).

 

 

x

  1. 7 Punkt 6 Punkt 2
    Tages- oder Schichtabrechnungen mit einem digitalen Abrechnungssystem durchführen und den Kassenstand in Bezug auf die von ihm/ihr verkauften Produkte (zB Speisen, Getränke) kontrollieren (zB kassierte Umsätze auswerten, Bargeld zählen, Kreditkartenumsätze kontrollieren).

 

 

x

  1. 7 Punkt 6 Punkt 3
    Vergünstigungen im Rahmen von Kundenprogrammen bzw. Aktionen bei der Abrechnung berücksichtigen.

 

 

x

  1. 7 Punkt 6 Punkt 4
    Gutscheine auf Gültigkeit überprüfen und verrechnen.

 

 

x

  1. 7 Punkt 6 Punkt 5
    Differenzen bei Abrechnungen erkennen und entsprechende Maßnahmen vorschlagen.

 

 

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8. Kompetenzbereich: Personal

8.1 Personalentwicklung/Teamführung

Sie kann

Lehrjahr

1

2

3

  1. 8 Punkt eins Punkt eins
    Maßnahmen der betrieblichen Personalentwicklung darstellen (zB Mitarbeitergespräche).

 

 

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  1. 8 Punkt eins Punkt 2
    bei der Vor- und Nachbereitung von Maßnahmen zur Personalschulung mitwirken (zB Abstimmung mit Trainingsverantwortlichen, Sicherstellung des aktuellen Wissens über Arbeitsprozesse, Checklisten einsetzen, Protokolle erstellen).

 

x

x

  1. 8 Punkt eins Punkt 3
    bei der Organisation und -durchführung von Schulungsmaßnahmen mitwirken (zB Schulungen zu ausgewählten Themen durchführen).

 

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  1. 8 Punkt eins Punkt 4
    neue Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nach unternehmensspezifischen Vorgaben in Teilbereichen einschulen (zB Wissen an Kollegen weitergeben und korrigierend eingreifen).

 

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  1. 8 Punkt eins Punkt 5
    für zugewiesene Kollegen/Kolleginnen als Ansprechpartner fungieren (zB hinsichtlich HACCP-Checklisten).

 

 

x

  1. 8 Punkt eins Punkt 6
    Stationen führen.

 

 

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8.2 Personalplanung

Sie kann

Lehrjahr

1

2

3

  1. 8 Punkt 2 Punkt eins
    den Dienstplan lesen.

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  1. 8 Punkt 2 Punkt 2
    Einsatzpläne bzw. Dienstpläne unter Berücksichtigung des geschätzten Personalbedarfs und der Einhaltung der rechtlichen Grundlagen vorbereiten.

 

 

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  1. 8 Punkt 2 Punkt 3
    die arbeitsrechtlichen, kollektivvertraglichen und unternehmensspezifischen Regelungen bei der Dienstplanerstellung bzw. Einsatzplanerstellung berücksichtigen.

 

 

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8.3 Personaladministration

Sie kann

Lehrjahr

1

2

3

  1. 8 Punkt 3 Punkt eins
    die Personalkosten auf Grund von betrieblichen Kennzahlen und Vorgaben erklären.

 

 

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  1. 8 Punkt 3 Punkt 2
    die erforderlichen Dokumente und Abläufe der Personaladministration beschreiben.

 

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  1. 8 Punkt 3 Punkt 3
    Aufgaben im Rahmen der Personaladministration durchführen (zB Daten in vorgegebene Systeme einpflegen).

 

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  1. Absatz 7,Bei der Vermittlung sämtlicher Berufsbildpositionen ist den Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG), Bundesgesetzblatt Nr. 599 aus 1987,, in der geltenden Fassung, und der KJBG-VO, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 436 aus 1998,, in der geltenden Fassung, zu entsprechen.

Schlagworte

Hygienekonzept, Informationsbeschaffung, Aufbauorganisation, Lohnabrechnung, Betriebsmittel, Sturzgefahr, Arbeitnehmerschutzvorgabe, Dateiorganisation, Dateistruktur, Beratungsgespräch, Änderungswunsch, Bestellungssystem, Liefertermin, Kontrollliste, Lieferverzug, Umsatzplan, Küchengerät, Tagesabrechnung, Vorbereitung

Im RIS seit

03.05.2021

Zuletzt aktualisiert am

03.05.2021

Gesetzesnummer

20011533

Dokumentnummer

NOR40233349