Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Verfügung eines Fahrverbotes für Lastkraftfahrzeuge auf der A 12 Inntalautobahn und A 13 Brennerautobahn am 2. Juni 2021
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 241/2021Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 241 aus 2021,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
90/01 Straßenverkehrsrecht
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Text
§ 1.Paragraph eins,
Das Fahren mit Lastkraftwagen oder Sattelkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und von Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt, ist am 2. Juni 2021 von 9 bis 22 Uhr auf der Inntalautobahn A 12 und Brennerautobahn A 13 verboten, wenn das Ziel der Fahrt in Italien oder in einem Land liegt, das über Italien erreicht werden soll.
Zuletzt aktualisiert am
02.06.2021
Dokumentnummer
NOR40234641