Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Erklärung des Kollektivvertrages für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der privaten Bildungseinrichtungen zur Satzung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 271/2021 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 300/2022Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 271 aus 2021, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 300 aus 2022,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Beachte
materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 300/2022materiell derogiert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 300 aus 2022,
Text
Inhalt der Satzung
Der zwischen der Berufsvereinigung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber privater Bildungseinrichtungen (BABE) und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft GPA und Gewerkschaft VIDA, abgeschlossene
Kollektivvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der privaten Bildungseinrichtungen (Stand 1. Mai 2021),
beim Bundesministerium für Arbeit unter Registerzahl KV 328/2021 hinterlegt und im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ vom 28. Mai 2021 kundgemacht,beim Bundesministerium für Arbeit unter Registerzahl KV 328 aus 2021, hinterlegt und im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ vom 28. Mai 2021 kundgemacht,
wird zur Satzung erklärt.
Von der Satzungserklärung werden nachstehende Bestimmungen des angeführten Kollektivvertrags ausgenommen:
§§ 1 und 2Paragraphen eins, und 2
§ 34 mit Ausnahme des letzten AbsatzesParagraph 34, mit Ausnahme des letzten Absatzes
Soweit im angeführten Kollektivvertrag auf dessen Inkrafttreten mit 1. Mai 2021 abgestellt wird, wird diese Bezugnahme durch eine Bezugnahme auf das Inkrafttreten der Satzung (§ 3 Abs. 1) ersetzt.Soweit im angeführten Kollektivvertrag auf dessen Inkrafttreten mit 1. Mai 2021 abgestellt wird, wird diese Bezugnahme durch eine Bezugnahme auf das Inkrafttreten der Satzung (Paragraph 3, Absatz eins,) ersetzt.
Zuletzt aktualisiert am
09.08.2022
Dokumentnummer
NOR40235207