(4)Absatz 4,Aufgrund der besonderen Sensibilität der gemäß § 10 Abs. 1 bis 4, § 14 Abs. 2 und 6, § 15 Abs. 2 und 7, § 18 Abs. 4 und 5, § 20 Abs. 2, § 21 Abs. 3 bis 5, § 28 und § 38 Abs. 2 gemeldeten Preisinformationen ist unbeschadet Abs. 2 eine Weitergabe dieser Daten in personenbezogener Form an andere nicht zulässig. Ebenso hat die AMA sicherzustellen, dass unbeschadet Abs. 2 die sonstigen Datensätze dieser Unternehmen so weit anonymisiert werden, dass nicht auf die Identität des einzelnen Unternehmens geschlossen werden kann.Aufgrund der besonderen Sensibilität der gemäß Paragraph 10, Absatz eins bis 4, Paragraph 14, Absatz 2 und 6, Paragraph 15, Absatz 2 und 7, Paragraph 18, Absatz 4 und 5, Paragraph 20, Absatz 2,, Paragraph 21, Absatz 3 bis 5, Paragraph 28 und Paragraph 38, Absatz 2, gemeldeten Preisinformationen ist unbeschadet Absatz 2, eine Weitergabe dieser Daten in personenbezogener Form an andere nicht zulässig. Ebenso hat die AMA sicherzustellen, dass unbeschadet Absatz 2, die sonstigen Datensätze dieser Unternehmen so weit anonymisiert werden, dass nicht auf die Identität des einzelnen Unternehmens geschlossen werden kann.