1. Kompetenzbereich: Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld |
1.1 Betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation |
Die Fachkraft für Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz kann |
1.1.1eins Punkt eins Punkt eins die wesentlichen Aufgaben der verschiedenen Bereiche des Lehrbetriebs erklären.
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1.1.2eins Punkt eins Punkt 2 die Zusammenhänge der einzelnen Bereiche des Lehrbetriebs sowie der betrieblichen Prozesse erklären.
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1.1.3eins Punkt eins Punkt 3 die wichtigsten Verantwortlichen nennen (zB Apothekenleiter/Apothekenleiterin) und ihre Ansprechpartner im Lehrbetrieb erreichen.
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1.1.4eins Punkt eins Punkt 4 die Vorgaben der betrieblichen Ablauforganisation und des Prozessmanagements bei der Erfüllung ihrer Aufgaben berücksichtigen.
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1.1.5eins Punkt eins Punkt 5 betriebliche Risiken erkennen und deren Versicherungsmöglichkeiten aufzeigen.
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1.2 Leistungsspektrum und Eckdaten des Lehrbetriebs |
Die Fachkraft kann |
1.2.1eins Punkt 2 Punkt eins das Leistungsangebot in allen Bereichen des betrieblichen Sortiments und der angebotenen Dienstleistungen erklären (zB Freiwahl- und Sichtwahlbereich, gesetzliche Lagerbestimmungen, Sortimentsbreite und -tiefe, Herkunft, Eigenschaften und Verwendungsmöglichkeiten der einzelnen Produkte sowie der rechtlichen Zuordnung).
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1.2.2eins Punkt 2 Punkt 2 die Nomenklatur- und Fachausdrücke und die handels- und branchenüblichen Produktbezeichnungen anwenden.
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1.2.3eins Punkt 2 Punkt 3 das Leitbild bzw. die Ziele des Lehrbetriebs erklären.
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1.2.4eins Punkt 2 Punkt 4 die Struktur des Lehrbetriebs beschreiben (zB Anzahl der Mitarbeiter, Tätigkeitsfelder, Rechtsform).
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1.2.5eins Punkt 2 Punkt 5 Faktoren erklären, die die betriebliche Leistung beeinflussen (zB Standort, Zielgruppen, rechtliche Vorgaben, wie Apothekenbetriebsordnung).
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1.3 Branche des Lehrbetriebs |
Die Fachkraft kann |
1.3.1eins Punkt 3 Punkt eins einen Überblick über die Branche des Lehrbetriebs geben (zB Überblick in der Gesundheitsbranche).
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1.3.2eins Punkt 3 Punkt 2 die Position des Lehrbetriebs in der Branche darstellen.
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1.3.3eins Punkt 3 Punkt 3 Aufgaben und Pflichten der Apotheken im Gesundheitswesen darstellen.
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1.3.4eins Punkt 3 Punkt 4 die Erwartungen von Kunden/Kundinnen, Ärzten/Ärztinnen, Krankenkassen und der Öffentlichkeit/Gesundheitspolitik an Apotheken darstellen.
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1.3.5eins Punkt 3 Punkt 5 die verschiedenen Berufsgruppen und Personen in Apotheken sowie ihre Aufgaben- und Verantwortungsbereiche darstellen.
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1.4 Ziel und Inhalte der Ausbildung sowie Weiterbildungsmöglichkeiten |
Die Fachkraft kann |
1.4.1eins Punkt 4 Punkt eins den Ablauf ihrer Ausbildung im Lehrbetrieb erklären (zB Inhalte und Ausbildungsfortschritt).
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1.4.2eins Punkt 4 Punkt 2 die Bedeutung der Lehrlingsausbildung für ihr späteres Berufsleben erklären (zB Ausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule, Wichtigkeit der abgeschlossenen Lehre).
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1.4.3eins Punkt 4 Punkt 3 die Notwendigkeit der laufenden Weiterbildung erkennen und sich mit konkreten Weiterbildungsangeboten auseinandersetzen.
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1.5 Rechte, Pflichten und Arbeitsverhalten |
Die Fachkraft kann |
1.5.1eins Punkt 5 Punkt eins auf Basis der gesetzlichen Rechte und Pflichten als Lehrling ihre Aufgaben erfüllen.
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1.5.2eins Punkt 5 Punkt 2 Arbeitsgrundsätze wie Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit, Ordnung etc. einhalten und sich mit ihren Aufgaben im Lehrbetrieb identifizieren.
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1.5.3eins Punkt 5 Punkt 3 sich nach den innerbetrieblichen Vorgaben verhalten.
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1.5.4eins Punkt 5 Punkt 4 eine Lohn- oder Gehaltsabrechnung interpretieren (anhand ihres Lehrlingseinkommen sowie eines anonymisierten Personalverrechnungs-Abrechnungsbelegs einer anderen Beschäftigtengruppe im Betrieb).
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1.5.5eins Punkt 5 Punkt 5 die für sie relevanten Bestimmungen des KJBG (minderjährige Lehrlinge) bzw. des AZG und ARG (erwachsene Lehrlinge) und des GlBG grundlegend verstehen.
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1.6 Selbstorganisierte, lösungsorientierte und situationsgerechte Aufgabenbearbeitung |
Die Fachkraft kann |
1.6.1eins Punkt 6 Punkt eins ihre Aufgaben selbst organisieren und sie nach Prioritäten reihen.
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1.6.2eins Punkt 6 Punkt 2 den Zeitaufwand für ihre Aufgaben abschätzen und diese zeitgerecht durchführen.
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1.6.3eins Punkt 6 Punkt 3 sich auf wechselnde Situationen einstellen und auf geänderte Herausforderungen mit der notwendigen Flexibilität reagieren.
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1.6.4eins Punkt 6 Punkt 4 Lösungen für aktuell auftretende Problemstellungen entwickeln und Entscheidungen im vorgegebenen betrieblichen Rahmen treffen.
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1.6.5eins Punkt 6 Punkt 5 in Konfliktsituationen konstruktiv handeln bzw. entscheiden, wann eine andere Person hinzugezogen wird.
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1.6.6eins Punkt 6 Punkt 6 sich zur Aufgabenbearbeitung notwendige Informationen selbstständig beschaffen.
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1.6.7eins Punkt 6 Punkt 7
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1.6.8eins Punkt 6 Punkt 8 die eigene Tätigkeit reflektieren und gegebenenfalls Optimierungsvorschläge für seine/ihre Tätigkeit einbringen.
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1.7 Zielgruppengerechte Kommunikation |
Die Fachkraft kann |
1.7.1eins Punkt 7 Punkt eins mit verschiedenen Zielgruppen (wie Ausbildern/Ausbilderinnen, Führungskräften, Kollegen/Kolleginnen, Kunden/Kundinnen, Lieferanten/Lieferantinnen und behördlichen Aufsichtsorganen, Ärzten/Ärztinnen, Pflegepersonal, ÖGK, freiwilligen und gesetzlichen Interessenvertretungen der Arbeitgeber/Arbeitgeberinnen und Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen) kommunizieren und sich dabei betriebsadäquat verhalten.
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1.7.2eins Punkt 7 Punkt 2 ihre Anliegen verständlich vorbringen und der jeweiligen Situation angemessen auftreten.
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1.7.3eins Punkt 7 Punkt 3 berufsadäquat und betriebsspezifisch auf Englisch kommunizieren (insbesondere Anwendung von Fachausdrücken).
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1.8 Kundenorientiertes Agieren (Unter Kunden und Kundinnen werden sämtliche Adressaten der betrieblichen Leistung verstanden.) |
Die Fachkraft kann |
1.8.1eins Punkt 8 Punkt eins erklären, warum Kunden und Kundinnen für den Lehrbetrieb im Mittelpunkt stehen.
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1.8.2eins Punkt 8 Punkt 2 die Kundenorientierung bei der Erfüllung aller ihrer Aufgaben berücksichtigen.
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1.8.3eins Punkt 8 Punkt 3 mit unterschiedlichen Kundensituationen kompetent umgehen und kunden- sowie betriebsoptimierte Lösungen finden.
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1.9 Ausstattung des Arbeitsbereiches |
Die Fachkraft kann |
1.9.1eins Punkt 9 Punkt eins die übliche Ausstattung ihres Arbeitsbereichs kompetent verwenden (zB Drucker, Telefonanlage, Kassensystem, EDV-Anlage, apothekenübliche Geräte, Lagerroboter).
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1.9.2eins Punkt 9 Punkt 2 die Betriebsbereitschaft der Geräte sicherstellen (zB Papier in der Kassa nachfüllen) und einfache Probleme selbstständig lösen (zB Papierstau beseitigen).
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1.9.3eins Punkt 9 Punkt 3 bei komplexen Problemen Maßnahmen entsprechend der betrieblichen Regelungen setzen.
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2. Kompetenzbereich: Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten |
2.1 Betriebliches Qualitätsmanagement |
Die Fachkraft kann |
2.1.12 Punkt eins Punkt eins betriebliche Qualitätsvorgaben im eigenen Aufgabenbereich umsetzen.
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2.1.22 Punkt eins Punkt 2 die eigene Tätigkeit hinsichtlich der Einhaltung der Qualitätsstandards überprüfen..
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2.1.32 Punkt eins Punkt 3 die Ergebnisse der Qualitätsüberprüfung reflektieren und sie in die Aufgabenbewältigung einbringen.
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2.1.42 Punkt eins Punkt 4 am betrieblichen Informationsverkehr mitwirken (zB betriebsinterne Informationssysteme nutzen).
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2.2 Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz |
Die Fachkraft kann |
2.2.12 Punkt 2 Punkt eins Betriebs- und Hilfsmittel sicher und sachgerecht einsetzen (zB Betriebs- und Hilfsmittel im Labor).
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mit Chemikalien und Arzneimittelrohstoffen sicher und fachgerecht umgehen.
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die betrieblichen Sicherheitsvorschriften einhalten.
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Aufgaben von mit Sicherheitsagenden beauftragten Personen im Überblick beschreiben.
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berufsbezogene Gefahren, wie Sturz- und Brandgefahr, in ihrem Arbeitsbereich erkennen und sich entsprechend den ArbeitnehmerInnenschutz- und Brandschutzvorgaben verhalten.
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sich im Notfall richtig verhalten (zB bei Überfällen, Ladendiebstahl).
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bei Unfällen geeignete Erste-Hilfe-Maßnahmen ergreifen.
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die Grundlagen des ergonomischen Arbeitens anwenden (zB richtiges Heben und Tragen).
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bei Fehlverhalten von Kunden und Kundinnen (zB Drogeneinfluss oder Alkoholisierung, Gewalt, sexuelle Belästigung) richtig reagieren und entsprechende Maßnahmen treffen (zB Verständigung des/r Vorgesetzten, Verständigung von Sicherheitskräften).
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mit Spritzen fachgerecht umgehen.
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Infektionsgefahr in ihrem Arbeitsbereich erkennen und sich fachgerecht verhalten.
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2.3 Hygienestandards |
Die Fachkraft kann |
2.3.12 Punkt 3 Punkt eins Maßnahmen im Bereich der berufs- und betriebsspezifischen Hygiene unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften setzen.
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die betrieblichen Gesundheits- und Hygienestandards und -konzepte anwenden.
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Checklisten und Protokolle im Bereich Hygiene führen.
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auf ihr persönliches berufsadäquates Erscheinungsbild achten.
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2.4 Nachhaltiges und ressourcenschonendes Handeln |
Die Fachkraft kann |
2.4.12 Punkt 4 Punkt eins die Bedeutung des Umweltschutzes für den Lehrbetrieb erklären.
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die Mülltrennung und -entsorgung (insbesondere von Arzneimitteln, Medizinprodukten, Chemikalien, Altmedikamenten) nach rechtlichen und betrieblichen Vorgaben umsetzen und abfallvermeidend arbeiten.
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Ressourcen sparsam einsetzen.
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3. Kompetenzbereich: Digitales Arbeiten (Diese Berufsbildpositionen schließen gegebenenfalls auch entsprechende analoge Anwendungen mit ein) |
3.1 Datensicherheit und Datenschutz |
Die Fachkraft kann |
3.1.13 Punkt eins Punkt eins die rechtlichen und betriebsinternen Vorgaben einhalten (zB Verschwiegenheitspflicht einhalten, Betriebsgeheimnisse wahren, Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung berücksichtigen).
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3.1.23 Punkt eins Punkt 2 mögliche Gefahren der digitalen Welt einschätzen (zB Mobbing, Missbrauch von Daten, Phishing-E-Mails, Viren).
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3.1.33 Punkt eins Punkt 3 Maßnahmen treffen, wenn Sicherheitsprobleme und Auffälligkeiten auftreten (zB rasche Verständigung des Datenschutzbeauftragten bzw. der verantwortlichen IT-Administration).
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3.1.43 Punkt eins Punkt 4 Maßnahmen unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben ergreifen, um Daten, Dateien, Geräte und Anwendungen vor Fremdzugriff zu schützen (zB sorgsamer Umgang mit Passwörtern und Hardware).
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3.2 Software und weitere digitale Anwendungen |
Die Fachkraft kann |
3.2.13 Punkt 2 Punkt eins Software bzw. Apps und weitere digitale Anwendungen kompetent verwenden (zB apothekenspezifische Software).
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Probleme im Umgang mit Software und digitalen Anwendungen lösen (zB Hilfefunktion nutzen, im Internet bzw. Intranet nach Problemlösungen recherchieren).
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3.3 Digitale Kommunikation |
Die Fachkraft kann |
3.3.13 Punkt 3 Punkt eins ein breites Spektrum an Kommunikationsformen verwenden (zB E-Mail, Telefon, Social Media).
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eine geeignete Kommunikationsform anforderungsbezogen auswählen.
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verantwortungsbewusst und unter Einhaltung der betrieblichen und rechtlichen Vorgaben in sozialen Netzwerken agieren.
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3.4 Datei- und Ablageorganisation |
Die Fachkraft kann |
3.4.13 Punkt 4 Punkt eins sich in der betrieblichen Datei- bzw. Ablagestruktur zurechtfinden (zB gespeicherte Dateien finden).
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sich an die betrieblichen Vorgaben zur Datenanwendung und Datenspeicherung halten.
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3.5 Informationssuche und -beschaffung |
Die Fachkraft kann |
3.5.13 Punkt 5 Punkt eins Suchmaschinen für die Online-Recherche effizient (zB unter Einsatz entsprechender Suchtechniken) nutzen.
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nach gespeicherten Dateien suchen.
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in bestehenden Dateien relevante Informationen suchen bzw. Nachschlagemöglichkeiten in entsprechender Fachliteratur finden.
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3.6 Bewertung und Auswahl von Daten und Informationen |
Die Fachkraft kann |
3.6.13 Punkt 6 Punkt eins die Zuverlässigkeit von Informationsquellen und die Glaubwürdigkeit von Daten und Informationen einschätzen.
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Daten und Informationen interpretieren und nach betrieblichen Vorgaben entscheiden, welche Daten und Informationen herangezogen werden.
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4. Kompetenzbereich: Warenmanagement |
4.1 Abläufe und Grundsätze |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
4.1.14 Punkt eins Punkt eins den Ablauf des betrieblichen Warenmanagements beschreiben (zB Bezugsquellen, Freigabeprozesse, Kontrollmechanismen).
| x | x | |
4.1.24 Punkt eins Punkt 2 die Grundsätze des betrieblichen Warenmanagements darstellen (zB Zuständigkeiten, Bestellsysteme, Kriterien für die Lieferantenauswahl, Einkaufsmöglichkeiten).
| x | x | |
4.1.34 Punkt eins Punkt 3 die rechtlichen Bedingungen für das Zustandekommen und die Erfüllung von Kaufverträgen darstellen.
| x | x | |
4.1.44 Punkt eins Punkt 4 mögliche Vertragswidrigkeiten bei der Erfüllung von Kaufverträgen (zB Zahlungsverzug) sowie deren rechtliche Konsequenzen erklären.
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4.2 Bedarfsermittlung |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
4.2.14 Punkt 2 Punkt eins den Warenbestand und den Warenbedarf ermitteln.
| x | x | |
Bestellmengen aufgrund der betrieblichen Vorgaben (zB Mindestbestand, Mindestbestellmenge) vorschlagen bzw. ermitteln.
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4.3 Angebotsvergleich |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
4.3.14 Punkt 3 Punkt eins Anfragen tätigen und Angebote einholen.
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Preise und Konditionen miteinander vergleichen und Bezugskalkulationen durchführen.
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neue Bezugsquellen auf Basis der betrieblichen Vorgaben ausfindig machen (zB bei Büromaterial).
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quantitative und qualitative Aspekte bei der Beschaffungsentscheidung berücksichtigen.
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4.4 Wareneinkauf |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
4.4.14 Punkt 4 Punkt eins Bestellvorschläge kontrollieren.
| | x | |
Bestellungen unter Berücksichtigung der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben durchführen.
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Gespräche mit Außendienstmitarbeitern der pharmazeutischen Industrie und Mitarbeitern des pharmazeutischen Großhandels führen und Bestellungen mit diesen abwickeln.
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mögliche Auswirkungen von fehlerhaften Bestellungen unter rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekten beurteilen.
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Liefertermine überwachen.
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4.5 Warenübernahme und Rechnungskontrolle |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
4.5.14 Punkt 5 Punkt eins die Lieferung mit der Bestellung vergleichen.
| x | | |
Waren unter Beachtung der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben an- und übernehmen sowie allfällige Mängel feststellen und dokumentieren.
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die Rechnungskontrolle durchführen.
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bei der Suchtgiftübernahme unter Berücksichtigung des Suchtgiftrechts mitwirken (zB in das digitale Suchtgiftbuch eintragen).
| | x | x |
4.6 Umgang mit mangelhaften Lieferungen |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
4.6.14 Punkt 6 Punkt eins Maßnahmen bei mangelhaften Lieferungen im Einklang mit den betrieblichen Vorgaben ergreifen (zB Reklamationen durchführen).
| x | x | |
Lieferverzug feststellen und Maßnahmen im Einklang mit den betrieblichen Vorgaben ergreifen.
| | x | |
4.7 Waren- und Rohstofflagerung |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
4.7.14 Punkt 7 Punkt eins Prinzipien der betrieblichen Waren- und Lagerwirtschaft im eigenen Tätigkeitsbereich berücksichtigen.
| x | x | |
Einlagerungen und/oder Auslagerungen (zB mit Unterstützung eines Lagerroboters) unter Beachtung der rechtlichen Regelungen (im Speziellen Regelungen für Arzneimittel, Ergänzungssortimente, Gifte und Laborchemikalien gemäß Apothekenbetriebsordnung) und betrieblichen Vorgaben vornehmen.
| x | x | |
neu zugekaufte Arzneimittelrohstoffe fachgerecht ins Warenlager eingliedern.
| x | x | |
produktspezifische Lagerungs- und Sicherheitsvorschriften berücksichtigen.
| x | x | |
Lagerbestände auf Richtigkeit und Verkaufsfähigkeit kontrollieren (zB Warenverbrauchsfristen und Ablaufdaten)
| x | x | |
das Lager auf Ordnung, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit kontrollieren.
| x | x | |
Arbeiten im Rahmen der Inventur durchführen.
| x | | |
5. Kompetenzbereich: Verkauf und Beratung |
5.1 Verkaufs- und Beratungsgespräch – allgemein |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
5.1.15 Punkt eins Punkt eins Kunden und Kundinnen angemessen begrüßen.
| x | | |
5.1.25 Punkt eins Punkt 2 die Grundsätze des Verkaufs und der Beratung darstellen (zB Zuständigkeiten).
| x | | |
5.1.35 Punkt eins Punkt 3 Kundenbedürfnisse ermitteln.
| | x | x |
5.1.45 Punkt eins Punkt 4 Verkaufsgespräche führen und dabei auf verschiedene Kundentypen, deren Erwartungen, Wünsche und Einwände eingehen und unter Einsatz von Verkaufstechniken sowie unter Berücksichtigung von Verkaufspsychologie beraten.
| | | x |
5.1.55 Punkt eins Punkt 5 die Abgabekompetenz sowie Abgabebestimmungen für Arzneimittel, Arzneispezialitäten und sonstige Waren beim Verkauf berücksichtigen.
| | x | x |
5.1.65 Punkt eins Punkt 6 Kunden und Kundinnen auf Grundlage ihres fachlichen Know-Hows, allenfalls unter Gesprächsübergabe an den Apotheker/die Apothekerin, beraten.
| | | x |
5.1.75 Punkt eins Punkt 7 entscheiden, welche Artikel sich situationsbezogen als Zusatzverkauf eignen und Zusatzverkäufe abschließen.
| | | x |
5.1.85 Punkt eins Punkt 8 Kunden und Kundinnen über angebotene Dienstleistungen informieren (zB Blutdruckmessung, Zustellungen, Abwiegen).
| x | | |
5.1.95 Punkt eins Punkt 9 Dienstleistungen durchführen (zB Abwiegen, Blutdruckmessung).
| | x | x |
5.2 Verkauf von Arzneimitteln und Chemikalien |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
5.2.15 Punkt 2 Punkt eins Apotheker/Apothekerinnen bei der Abgabe von Arzneimitteln unterstützen (zB Rezepte entgegennehmen, Arzneimittel holen), wobei die Abgabemodalitäten von ärztlichen Rezepten zu berücksichtigen und ärztliche Verordnungen zu kontrollieren sind.
| | x | x |
Waren, die Fachkräfte für Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz abgeben dürfen, erklären und deren Wirkung beschreiben.
| | x | x |
Kunden und Kundinnen über die Zubereitung, Anwendung, Wirkung, Inhaltsstoffe, Darreichungsformen, Nebenwirkungen, Wechselwirkungen, Gegenanzeigen, Dosierung und Zubereitung von Arzneimitteln und Arzneimittelspezialitäten im Rahmen der Abgabekompetenz beraten und bei der Abgabe die einschlägigen Vorschriften (Abgrenzungsverordnung, Verpackungs- und Kennzeichnungsvorschriften) sowie spezifische Krankheitsbilder (zB Diabetes) berücksichtigen.
| | x | x |
Kunden und Kundinnen über die Anwendung, Wirkung und Gefahren von Chemikalien (Gifte, Biozide, Haushaltschemikalien, Chemikalien für die Gesundheit) und Pflanzenschutzmittel beraten und bei der Abgabe die jeweiligen Vorschriften (Kennzeichnungsvorschriften, Verpackungsvorschriften, Abgabebeschränkungen, Sicherheitsvorschriften) beachten.
| x | x | x |
Kunden und Kundinnen die Bedeutung von GHS-Gefahrensymbolen, sowie H- und P-Sätzen erklären und sie informieren, wie und wo Kunden und Kundinnen bei Bedarf eine Bewilligung zum Bezug von Giften erhalten.
| | x | x |
einschlägige lateinische und internationale Nomenklatur bei Arzneimitteln, Chemikalien und Giften anwenden.
| x | x | |
5.3 Verkauf von Waren im Bereich Gesundheit, Ernährung und Kosmetik |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
5.3.15 Punkt 3 Punkt eins Kunden und Kundinnen zu gesundheitsrelevanten Faktoren und Fragestellungen beraten, über praktische Ansätze zur Gesunderhaltung, Krankheitsvorbeugung und -behandlung informieren und entsprechende betriebliche Waren unter Berücksichtigung von einschlägigen Vorschriften (zB Health Claims VO) anbieten.
| | x | x |
Kunden und Kundinnen im Rahmen ihrer Abgabekompetenz zu ernährungsrelevanten Faktoren und Fragestellungen beraten, über praktische Ansätze zur Verbesserung der Ernährung informieren sowie entsprechende betriebliche Waren (Nahrungsergänzungsmittel und Lebensmittel für spezielle Gruppen) unter Berücksichtigung von einschlägigen Vorschriften anbieten.
| | x | x |
Kunden und Kundinnen zu Fragestellungen in der Hautpflege und Kosmetik beraten, über praktische Ansätze zur Gesunderhaltung der Haut und ihrer Anhangsgebilde informieren und entsprechende betriebliche Waren unter Berücksichtigung von einschlägigen Vorschriften anbieten.
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Kunden und Kundinnen über das betriebliche Sortiment im Bereich Kosmetik, Körperpflege und Hygiene beraten und dabei über wichtige Anwendungsgebiete (zB Sonnenschutz, Hand- und Fußpflege, Zahnpflege) unter Anwendung ihres Fachwissens (zB Somatologie) ausführlich informieren und dabei auf Inhaltsstoffe, Eigenschaften, An- und Verwendungsmöglichkeiten eingehen.
| | x | x |
Kunden und Kundinnen zu Medizinprodukten (zB Blutdruckmessgeräte, Lichttherapiegeräte, Rotlichtlampen, Inhalationsgeräte) beraten und dabei die Freie Medizinprodukteverordnung berücksichtigen.
| | x | x |
5.4 Kundenanfragen und Bestellungsabwicklung |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
5.4.15 Punkt 4 Punkt eins allgemeine Kundenanfragen unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben beantworten (zB telefonisch, per E-Mail).
| x | | |
häufig gestellte fachliche Kundenanfragen unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben beantworten und komplexe Kundenanfragen weiterleiten und dabei den Datenschutz berücksichtigen.
| | x | x |
Kundenanfragen, die über ihren Kompetenzbereich gehen, an den Apotheker/die Apothekerin weiterleiten oder Kunden und Kundinnen an einen Arzt oder eine Ärztin verweisen.
| | x | x |
Bestellungen oder Aufträge entgegennehmen (zB telefonisch, über das betriebliche Bestellsystem, per E-Mail).
| x | x | |
Schriftstücke im Rahmen der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung erstellen (zB Rechnung und Lieferschein).
| | x | x |
5.5 Umgang mit schwierigen Kundensituationen |
Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
5.5.15 Punkt 5 Punkt eins die Bedeutung eines professionellen Umgangs mit Beschwerden und Reklamationen erklären.
| | x | |
die aus Garantie und Gewährleistung resultierenden Rechte der Kunden und Kundinnen bei Reklamationen berücksichtigen.
| | x | |
Beschwerden und Reklamationen entsprechend den rechtlichen und betrieblichen Vorgaben bearbeiten bzw. weiterleiten (zB bei komplexen Kundenanliegen).
| | x | x |
Warenumtausch fachgerecht durchführen.
| | x | x |
sich bei Diebstahl richtig verhalten und an Maßnahmen zur Verhinderung von Ladendiebstahl mitwirken.
| | | x |
5.6 Verkaufsabrechnung |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
5.6.15 Punkt 6 Punkt eins Zahlungen von Kunden und Kundinnen mit dem betrieblichen Kassensystem abwickeln.
| | x | x |
mit den im Betrieb akzeptierten Zahlungsmitteln umgehen.
| | x | x |
die im Betrieb akzeptierten Zahlungsmittel auf ihre Echtheit und Gültigkeit über-prüfen.
| | x | x |
besondere Situationen an der Kassa abwickeln (zB Wechselgeldreklamation, Re-touren).
| | x | x |
Belege im Rahmen des betrieblichen Kassensystems erstellen.
| | | x |
den Kassastand überprüfen.
| | x | x |
den Tagesumsatz ermitteln bzw. den Kassaabschluss durchführen.
| | | x |
6. Kompetenzbereich: Labortechnologie |
6.1 Grundlagen |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
6.1.16 Punkt eins Punkt eins einen Überblick über apothekenübliche Drogen und Arzneimittelrohstoffe geben.
| x | x | |
6.1.26 Punkt eins Punkt 2 beim Umgang mit Ethanol dessen Besonderheiten berücksichtigen.
| | x | x |
6.1.36 Punkt eins Punkt 3 die Grundlagen von homöopathischen Zubereitungen darstellen.
| | x | x |
6.1.46 Punkt eins Punkt 4 facheinschlägige Fachausdrücke, insbesondere lateinische Fachausdrücke, und Abkürzungen verwenden.
| | x | x |
6.1.56 Punkt eins Punkt 5 Grundlagen der Arzneiformenherstellung, insbesondere die Herstellung von Teemischungen, Lösungen, Salben, Pasten, Gele, Kapseln, Tropfen, Sirupe, Suspensionen, Tinkturen, Suppositorien, Pulvermischungen, Augentropfen darstellen.
| x | x | x |
6.2 Vorbereitung |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
6.2.16 Punkt 2 Punkt eins Einrichtungen und Ausrüstungen unter Berücksichtigung von Hygiene und Sicherheit für die Arzneimittelherstellung vorbereiten (zB Überprüfung der Geräte).
| x | x | |
Fehler an Geräten erkennen und einfache Fehler beheben.
| x | x | |
an der Identitätsprüfung von neu zugekauften Arzneimittelrohstoffen mitwirken (zB Schmelzpunktbestimmung, organoleptische Überprüfung).
| | x | x |
berufsspezifische Berechnungen durchführen (zB Mischungsrechnung für das Verdünnen von Substanzen).
| x | x | |
mit Chemikalien und Arzneimittelrohstoffen fachgerecht umgehen.
| x | x | |
verschiedene Messverfahren anwenden (zB Wiegen, Messen).
| x | x | |
6.3 Mitwirkung an der Herstellung von apothekenüblichen Arzneiformen, Abfüllungen und magistralen Anfertigungen (insbesondere Teemischungen, Lösungen, Salben, Pasten, Gele, Kapseln, Tropfen, Sirupe, Suspensionen, Tinkturen, Suppositorien, Pulvermischungen und Augentropfen) |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
6.3.16 Punkt 3 Punkt eins apothekenübliche Arzneiformen, Abfüllungen und magistrale Anfertigungen, insbesondere Teemischungen, Lösungen, Salben, Pasten, Gele, Kapseln, Tropfen, Sirupe, Suspensionen, Tinkturen, Suppositorien, Pulvermischungen und Augentropfen, unter Aufsicht von Apothekern/Apothekerinnen zubereiten.
| x | x | x |
apothekenübliche Geräte funktionsgerecht anwenden.
| x | x | |
labortechnische Arbeitsschritte anwenden (zB Wägen, Volumenmessung, Temperaturmessung, Zerkleinern, Mischen, Schmelzen, Sieben, Dekantieren, Kolieren, Filtrieren, Abpressen, Trocknen, Destillieren und Entkeimen).
| x | x | |
berufsspezifische Berechnungen durchführen.
| x | x | |
Elaborationsaufzeichnungen durchführen.
| x | x | |
Herstellungsprotokolle erstellen.
| x | x | |
Dokumentationen von Laborarbeiten vornehmen
| x | x | |
6.4 Kontrolle |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
6.4.16 Punkt 4 Punkt eins bei Inprozesskontrollen mitwirken (zB optische Kontrolle, Identitätsprüfung).
| | x | x |
Temperaturkontrollen durchführen.
| x | x | |
6.5 Abfüllen/Abpacken und Etikettieren |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
6.5.16 Punkt 5 Punkt eins geeignete Aufbewahrungs- und Abgabegefäße auswählen.
| x | x | |
Zubereitungen unter Berücksichtigung von Sauberkeit und Hygiene abfüllen bzw. abpacken.
| x | | |
Aufbewahrungs- und Abgabegefäße ordnungsgemäß beschriften und etikettieren.
| x | | |
7. Kompetenzbereich: Marketing |
7.1 Grundlagen des betrieblichen Marketings |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
7.1.17 Punkt eins Punkt eins einen Überblick über zulässige Werbemittel- und Werbeträger und Werbebeschränkungen geben sowie die Richtlinien zur Ausübung des Apothekerberufs (Berufsordnung) berücksichtigen.
| | x | x |
7.1.27 Punkt eins Punkt 2 Ziele des betrieblichen Marketings darstellen.
| x | x | |
7.1.37 Punkt eins Punkt 3 einen Überblick über das betriebliche Marketing (zB Zielgruppen, Marketinginstrumente, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, Preispolitik) geben.
| x | x | |
7.2 Grundlagen der Sortimentsgestaltung |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
7.2.17 Punkt 2 Punkt eins Faktoren erklären, die das betriebliche Warensortiment beeinflussen (zB Standort, Kundenkreis, Preisgestaltung, Spezialisierung auf Teilbereiche, Category-Management).
| | x | x |
sich über Trends für das gesamte Sortiment (insbesondere im gesundheitsfördernden Segment) und aktuelle Entwicklungen der Branche am Laufenden halten.
| | x | x |
7.3 Verkaufsvorbereitung |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
7.3.17 Punkt 3 Punkt eins Waren den betrieblichen Sortimentsbereichen zuordnen und unter Einhaltung der einschlägigen Vorschriften (zB Selbstbedienungsverbot) entsprechend einordnen.
| x | | |
| x | x | |
Produkte fachgerecht kennzeichnen (etikettieren).
| x | x | |
Preise korrekt unter Einhaltung der einschlägigen Vorschriften auszeichnen.
| x | x | |
das betriebliche Kassensystem vorbereiten (zB Kasse starten, Datumsstempel vorbereiten).
| x | | |
7.4 Durchführung von Verkaufsförderungsmaßnahmen |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
7.4.17 Punkt 4 Punkt eins die Grundlagen der Verkaufsförderung und ihrer Grenzen darstellen.
| x | | |
bei der Planung und Organisation von werbe- und verkaufsfördernden Maßnahmen mitwirken (zB Aktionsplanungen, Verkostungen).
| | x | x |
das betriebliche Sortiment präsentieren (zB Artikel ansprechend positionieren, Sonderpräsentationen verkaufsgerecht gestalten, Auslagen gestalten, saisonale Aspekte berücksichtigen).
| | x | x |
7.5 weitere Arbeiten im betrieblichen Marketing |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
1 | 2 | 3 |
7.5.17 Punkt 5 Punkt eins an der Durchführung von betrieblichen Marketingmaßnahmen (zB Werbung, Verkaufsförderung, Kundenbindungsprogramme, digitale Systeme) mitarbeiten.
| | x | x |
am Außenauftritt des Lehrbetriebs mitarbeiten (zB an Veranstaltungen mitwirken, die betriebliche CI durch gepflegte Erscheinung und das Tragen von Dienstkleidung unterstützen, Beiträge für die sozialen Netzwerke verfassen).
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8. Kompetenzbereich: Betriebliches Rechnungswesen |
8.1 Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesen |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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8.1.18 Punkt eins Punkt eins die einzelnen Teilbereiche des betrieblichen Rechnungswesens, wie Buchführung und Kostenrechnung, darstellen.
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8.1.28 Punkt eins Punkt 2 Aufgaben der betrieblichen Buchführung und der Kostenrechnung voneinander unterscheiden.
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8.2 Betriebliche Buchführung |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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8.2.18 Punkt 2 Punkt eins Belege auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen.
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übliche Belege des Lehrbetriebs, wie Eingangs- und Ausgangsrechnungen sowie Zahlungsbelege nach verschiedenen Kriterien bearbeiten (Zuordnung nach Datum, interner und externer Herkunft, Belegart) und für die Verbuchung vorbereiten.
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8.3 Kostenrechnung |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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8.3.18 Punkt 3 Punkt eins die Zusammensetzung der betrieblichen Kosten und deren Auswirkungen auf den wirtschaftlichen Erfolg des Ausbildungsbetriebs beschreiben und im Rahmen der betrieblichen Vorgaben an Maßnahmen mitwirken, die sich positiv auf den wirtschaftlichen Erfolg auswirken.
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die Grundlagen der betrieblichen Preiskalkulation erklären (zB Magistrale Taxierung).
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Krankenkassen- und Apothekenverkaufspreise unter Berücksichtigung der Arzneitaxe bzw. der Warenverzeichnisse kalkulieren.
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8.4 Betrieblicher Zahlungsverkehr |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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8.4.18 Punkt 4 Punkt eins verschiedene Zahlungsmöglichkeiten erklären.
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Zahlungen vorbereiten (zB Zahlscheine, Online-Überweisungen) und allfällige Preisnachlässe berücksichtigen (zB Skonto).
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Kontoauszüge interpretieren, Zahlungsein- und -ausgänge überprüfen.
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die Offene-Posten-Liste verwalten und erforderliche Schritte im Mahnwesen entsprechend den betrieblichen Vorgaben setzen.
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8.5 Verrechnung mit Krankenversicherungsträgern |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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8.5.18 Punkt 5 Punkt eins verschiedene Arten von ärztlichen Rezepten (zB Bundeseinheitliches Kassenrezept, Wahlarztrezept, Privatrezepte) und Verordnungen unterscheiden.
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die Verrechnung mit Krankenversicherungsträgern durchführen.
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den voraussichtlichen Überweisungsbetrag der Pharmazeutischen Gehaltskasse unter Berücksichtigung der Monatsabrechnung mit den Krankenkassen berechnen.
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8.6 Kennzahlen |
Die Fachkraft kann | Lehrjahr |
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8.6.18 Punkt 6 Punkt eins einfache Kennzahlen erfassen (zB Lagerstand, Verkaufszahlen).
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