Norm Betragsgrenzen (Bund und Länder) nach der Vereinbarung über einen Konsultationsmechanismus für das Jahr 2021× ▾ ‹›Gliederung Betragsgrenzen (Bund und Länder) nach der Vereinbarung über einen Konsultationsmechanismus für das Jahr 2021 Fassungen (Gesetz) ab 31.07.2021 — BGBl. II Nr. 347/2021 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 31.07.202127.07.2022 BGBl. II Nr. 347/2021 (Stammfassung) · aufgehoben Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 31.07.2021 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2