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Anl. 3

Fassungen
ab 19.08.2021 — BGBl. II Nr. 363/2021 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 3 heute19.08.2021 BGBl. II Nr. 363/2021 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Einführung des Klimatickets

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 363 aus 2021,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 3

Inkrafttretensdatum

19.08.2021BGBl. II Nr. 363/2021

Außerkrafttretensdatum

Index

83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz

Text

Beilage 3: Datenmeldeblätter

Meldedaten je Abrechnungseinheit gemeinwirtschaftlicher Leistungen des VU sowie getrennt für alle kommerziellen Verkehrsleistungen des VU gemäß Paragraph 8, Absatz 3 und 10 in Verbindung mit Beilage 2 zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Allgemeinen Vorschrift (Abschnitt A)

Aufgrund der vorgenommenen Prüfung durch das vom VU beauftragte Wirtschaftsprüfungsunternehmen, können folgende Werte, die auch auf der Datenträgerbeilage eingetragen sind, als Meldedaten des VU genannt werden:

Ausgangswerte

Ziffer 2019

Anmerkung

Tariferlöse Grundfahrtberechtigung ohne Zusatzleistungen Gesamt (in EUR)

 

Betrag exkl. Umsatzsteuer (netto)

von Fahrgästen insgesamt zurückgelegte PKM

 

-

Diese Daten, sowohl jene auf diesem Meldeblatt als auch alle auf der Datenträgerbeilage, wurden vom beauftragten Wirtschaftsprüfungsunternehmen geprüft und für vollständig und fehlerfrei befunden. Dies bestätigen das beauftragte Wirtschaftsprüfungsunternehmen mit einem – abgesehen von sonst etwa im Zusammenhang mit Jahresabschlüssen erfolgenden üblichen Hinweisen auf die Prüfungstätigkeit des Wirtschaftsprüfers – uneingeschränkten Bestätigungsvermerk und das Verkehrsunternehmen mittels Unterschrift.

Meldedaten je Abrechnungseinheit gemeinwirtschaftlicher Leistungen des VU sowie getrennt für alle kommerziellen Verkehrsleistungen des VU gemäß Paragraph 8, Absatz 5, in Verbindung mit Beilage 2 (Abschnitt B)

Aufgrund der vorgenommenen Prüfung durch das VU können folgende Werte, die auch auf der Datenträgerbeilage eingetragen sind, als Meldedaten des VU genannt werden:

Daten Vertrieb

Abzurechnendes Kalenderjahr

Anzahl verwanderter KundInnen

 

Diese Daten, sowohl jene auf diesem Meldeblatt als auch alle auf der Datenträgerbeilage, wurden geprüft und für vollständig und fehlerfrei befunden. Dies bestätigt das Verkehrsunternehmen mittels Unterschrift.

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(Unterschrift Verkehrsunternehmen)

Schlagworte

Kundinnenbeziehung

Im RIS seit

19.08.2021

Zuletzt aktualisiert am

19.08.2021

Gesetzesnummer

20011636

Dokumentnummer

NOR40237427