Norm Verlängerung der Bestimmungen über die Abgabe von SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung durch öffentliche Apotheken× ▾ ‹›Gliederung Verlängerung der Bestimmungen über die Abgabe von SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung durch öffentliche Apotheken Fassungen (Gesetz) ab 01.09.2021 — BGBl. II Nr. 370/2021 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.09.2021 BGBl. II Nr. 370/2021 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.09.2021 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2