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§ 20 C-SchVO 2021/22

Fassungen
06.09.2021 bis 26.02.2022 — BGBl. II Nr. 374/2021 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 2006.09.202126.02.2022 BGBl. II Nr. 374/2021 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 70/2022

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

COVID-19-Schulverordnung 2021/22

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 374 aus 2021, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 70 aus 2022,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 20

Inkrafttretensdatum

06.09.2021BGBl. II Nr. 374/2021

Außerkrafttretensdatum

26.02.2022aufgehoben durch BGBl. II Nr. 70/2022

Abkürzung

C-SchVO 2021/22

Index

70/02 Schulorganisation; 70/04 Schulzeit; 70/06 Schulunterricht; 71 Land- und forstwirtschaftliche Schulen; 80/02 Forstrecht

Beachte

Tritt mit Ende des Schuljahres 2021 aus 2022, außer Kraft vergleiche Paragraph 37,).

Text

Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen

Paragraph 20,

  1. Absatz eins,Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen dürfen abweichend von den Bestimmungen der Schulveranstaltungenverordnung 1995, Bundesgesetzblatt Nr. 498 aus 1995,, nur geplant und durchgeführt werden, wenn die Einhaltung der Hygienebestimmungen vor Ort für die gesamte Dauer der Veranstaltung gewährleistet werden kann.
  2. Absatz 2,Vor der Entscheidung über die Planung oder Durchführung von mehrtägigen Veranstaltungen gemäß Absatz eins, ist eine Risikoanalyse betreffend den Schutz der körperlichen Sicherheit der an der Veranstaltung teilnehmenden Personen im Hinblick auf COVID-19 zu erstellen. Die Risikoanalyse ist in Anbetracht der epidemiologischen Situation am Ort der Veranstaltung sowie unter Berücksichtigung der vor Ort vorgesehenen Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 laufend zu evaluieren und der Planung und der Durchführung der Veranstaltung zugrunde zu legen.

Im RIS seit

26.08.2021

Zuletzt aktualisiert am

28.02.2022

Gesetzesnummer

20011641

Dokumentnummer

NOR40237503