Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Übereinkommen des Europarats über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fußballspielen und anderen Sportveranstaltungen
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 124/2021Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 124 aus 2021,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 4Artikel 4
Text
Artikel 4 – Interne Koordinierungsstrukturen
Die Vertragsparteien stellen sicher, dass nationale und lokale Koordinierungsstrukturen aufgebaut werden, um einen stellenübergreifenden ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen auf nationaler und lokaler Ebene zu entwickeln und umzusetzen.
Die Vertragsparteien stellen sicher, dass Koordinierungsstrukturen aufgebaut werden, um die Risiken betreffend die Sicherheit, den Schutz und die Dienstleistungen zu ermitteln, zu analysieren und zu beurteilen und den Austausch aktueller Informationen über die Risikobewertung zu ermöglichen.
Die Vertragsparteien stellen sicher, dass in die Koordinierungsstrukturen alle wesentlichen staatlichen und privaten Stellen eingebunden sind, die innerhalb und außerhalb der Austragungsstätte der Veranstaltung für Fragen der Sicherheit, des Schutzes und der Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Veranstaltung zuständig sind.
Die Vertragsparteien stellen sicher, dass die Koordinierungsstrukturen die in diesem Übereinkommen vorgesehenen Grundsätze für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen vollständig berücksichtigen und dass nationale und lokale Strategien entwickelt, regelmäßig beurteilt und vor dem Hintergrund nationaler und internationaler Erfahrungen und bewährter Verfahrensweisen weiterentwickelt werden.
Die Vertragsparteien stellen sicher, dass der nationale gesetzliche, verordnungs- oder verwaltungsrechtliche Rahmen die jeweiligen Aufgaben und Zuständigkeiten der zuständigen Stellen klar herausstellt und dass diese Aufgaben einander ergänzend und mit einem ganzheitlichen Ansatz vereinbar sind und auf strategischer und ablaufbezogener Ebene weithin verstanden werden.
Zuletzt aktualisiert am
02.09.2021
Dokumentnummer
NOR40237756