Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 121/2021Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 121 aus 2021,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 12Artikel 12
Index
19/12 Gebietsansprüche
Text
ARTIKEL 12
AUFGABEN DES AUSSCHUSSES
Der Ausschuss hat die Aufgabe, den Vertragsparteien zur Erörterung auf Konsultativtagungen zum Antarktis-Vertrag im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Protokolls einschließlich seiner Anlagen Ratschläge zu erteilen und Empfehlungen auszuarbeiten, sowie sonstige Aufgaben wahrzunehmen, die ihm von Konsultativtagungen zum Antarktis-Vertrag übertragen werden. Insbesondere berät er über
die Wirksamkeit der aufgrund dieses Protokolls getroffenen Maßnahmen;
die Notwendigkeit, diese Maßnahmen auf den neuesten Stand zu bringen, zu verstärken oder auf andere Weise zu verbessern;
die Notwendigkeit, gegebenenfalls zusätzliche Maßnahmen, insbesondere zusätzliche Anlagen, zu beschließen;
die Anwendung und Durchführung der in Artikel 8 und Anlage I vorgesehenen Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung;die Anwendung und Durchführung der in Artikel 8 und Anlage römisch eins vorgesehenen Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung;
Möglichkeiten, die Umweltauswirkungen von Tätigkeiten im Gebiet des Antarktis-Vertrags auf ein Mindestmaß zu beschränken oder zu mildern;
Verfahren für Situationen, die Sofortmaßnahmen einschließlich Gegenmaßnahmen in umweltgefährdenden Notfällen verlangen;
die Anwendung und weitere Ausgestaltung des Systems der geschützten Gebiete der Antarktis;
Inspektionsverfahren, einschließlich Formblätter für Inspektionsberichte und Prüflisten für die Durchführung von Inspektionen;
Sammlung, Archivierung, Austausch und Auswertung von Informationen über den Umweltschutz;
den Zustand der antarktischen Umwelt;
die Notwendigkeit wissenschaftlicher Forschung einschließlich der Umweltüberwachung im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Protokolls.
Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben konsultiert der Ausschuss gegebenenfalls den Wissenschaftlichen Ausschuss für Antarktis-Forschung, den Wissenschaftlichen Ausschuss zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis und andere fachkundige Organisationen aus den Bereichen Wissenschaft, Umwelt und Technik.
Zuletzt aktualisiert am
08.09.2021
Dokumentnummer
NOR40237830