Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Lehrplan des Lehrgangs für Früherziehung (einschließlich des Lehrgangs für Berufstätige); Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 395/2021Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 395 aus 2021,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1 § 1Artikel eins, Paragraph eins
Index
64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation
Text
Lehrplan
§ 1.Paragraph eins,
(1)Absatz eins,Für den Lehrgang für Früherziehung (einschließlich des Lehrgangs für Berufstätige) wird der in der Anlage enthaltene Lehrplan erlassen.
(2)Absatz 2,Soweit an einer Schule die erforderlichen schulautonomen Lehrplanbestimmungen nicht beschlossen werden, sind diese von der zuständigen Schulbehörde zu erlassen.
Zuletzt aktualisiert am
14.09.2021
Dokumentnummer
NOR40237976