Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Section Control-Messstreckenverordnung A 9 Tunnelkette Lainberg 2021
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 402/2021 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 41/2023Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 402 aus 2021, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 41 aus 2023,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
90/01 Straßenverkehrsrecht
Text
§ 1.Paragraph eins,
Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), werden folgende Abschnitte der im Gegenverkehr zu befahrenden Richtungsfahrbahn Linz der A 9 Pyhrn Autobahn festgelegt:
in Fahrtrichtung Spielfeld der Abschnitt von km 39,46 bis km 42,22 und
in Fahrtrichtung Linz der Abschnitt von km 42,4 bis km 39,54.
Zuletzt aktualisiert am
13.02.2023
Dokumentnummer
NOR40238014