Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Stichtage und Berichtstermine nach dem Bildungsdokumentationsgesetz 2020 für Bildungseinrichtungen des Gesundheitswesens
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 461/2021Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 461 aus 2021,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
70/01 Schulverwaltung, Schulaufsicht
Text
Erhebungsstichtage der Schülerdaten
§ 3.Paragraph 3,
(1)Absatz eins,Bei Bildungseinrichtungen, deren Bildungsgänge im September oder Oktober beginnen, ist der 31. Oktober jedes Kalenderjahres Erhebungsstichtag.
(2)Absatz 2,Bei Bildungseinrichtungen, die nicht unter Abs. 1 fallen, ist in jedem Kalenderjahr der zweite Montag nach Beginn des Bildungsganges Erhebungsstichtag.Bei Bildungseinrichtungen, die nicht unter Absatz eins, fallen, ist in jedem Kalenderjahr der zweite Montag nach Beginn des Bildungsganges Erhebungsstichtag.
Zuletzt aktualisiert am
11.11.2021
Dokumentnummer
NOR40238820