Norm 5. C-RisikostufenVO für Zentrallehranstalten und höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten sowie die Forstfachschule des Bundes × ▾ ‹›Gliederung 5. C-RisikostufenVO für Zentrallehranstalten und höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten sowie die Forstfachschule des Bundes Fassungen (Gesetz) ab 15.11.2021 — BGBl. II Nr. 462/2021 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute15.11.2021 BGBl. II Nr. 462/2021 (Stammfassung) Stand am Anzeigen ÄnderungenLetzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich. 15.11.2021 § 1§ 2§ 3§ 4