Norm Elektronische Einreichung von Anbringen im Zusammenhang mit steuerlichen Erleichterungen aufgrund des Coronavirus× ▾ ‹›Gliederung Elektronische Einreichung von Anbringen im Zusammenhang mit steuerlichen Erleichterungen aufgrund des Coronavirus Fassungen (Gesetz) ab 22.11.2021 — BGBl. II Nr. 535/2021 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 22.11.202130.06.2022 BGBl. II Nr. 535/2021 (Stammfassung) · aufgehoben Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 22.11.2021 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2§ 3