Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Gewährung von Bundeszuschüssen an die Länder Burgenland, Niederösterreich und Wien aus Anlass des 100-jährigen Bestehens als eigenständige Länder
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 202/2021Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 202 aus 2021,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds
Text
§ 1.Paragraph eins,
(1)Absatz eins,Dem Land Burgenland wird aus Anlass der 100-jährigen Zugehörigkeit zur Republik Österreich im Jahr 2021 aus Bundesmitteln ein einmaliger Zweckzuschuss von vier Millionen Euro gewährt, der wie folgt zu verwenden ist:
für Maßnahmen im Bereich der Beschäftigung, der Wirtschaft, des Sozialwesens und der Jugend;
für Kultur- und Bildungsprojekte zur Stärkung der Identität und Vielfalt im Burgenland;
für gemeinsame Projekte der Volksgruppen im Burgenland.
(2)Absatz 2,Den Ländern Niederösterreich und Wien werden aus Anlass des 100-jährigen Bestehens als eigenständige Länder der Republik Österreich im Jahr 2022 aus Bundesmitteln Zweckzuschüsse von jeweils neun Millionen Euro gewährt. Die Zweckzuschüsse sind zur Stärkung der Identität und Vielfalt für kultur, bildungs- und gesellschaftspolitische Projekte zum Thema „100 Jahre Niederösterreich“ bzw. „100 Jahre Wien“ zu verwenden.
Zuletzt aktualisiert am
14.12.2021
Dokumentnummer
NOR40239952