Norm Verpflichtung zur Weitergabe von Informationen über die Herkunft von Fleisch, Milch und Eiern entlang der Lieferkette von Lebensmittelunternehmen× ▾ ‹›Gliederung Verpflichtung zur Weitergabe von Informationen über die Herkunft von Fleisch, Milch und Eiern entlang der Lieferkette von Lebensmittelunternehmen Fassungen (Gesetz) ab 01.07.2022 — BGBl. II Nr. 566/2021 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.07.2022 BGBl. II Nr. 566/2021 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.07.2022 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Zielbestimmung§ 2Geltungsbereich§ 3Begriffsbestimmungen§ 4Weitergabe der Information§ 5Dokumentation§ 6Inkrafttreten§ 7Schlussbestimmung