Norm INROV× ▾ ‹›Gliederung Sucheni Gesucht wird wie im RIS: vertragdas ganze Wort, groß oder klein (nicht in "Kaufvertrag")vertrag*Wortanfang: Vertrag, Vertrages, Vertragsrecht*vertragWortende: Kaufvertrag, Mietvertrag*vertrag*irgendwo im Wortarbeit*gesetzAnfang und Ende: Arbeitsinspektionsgesetz"gesetzliche Erbfolge"genau diese Wortfolge (auch in einfachen Anführungszeichen)eltern unterhaltalle Wörter (auch: eltern und unterhalt)eltern oder unterhalteines der Wörtereltern nicht unterhaltdas erste Wort ohne das zweite(dienstbarkeit oder servitut) und verjährungKlammern verbinden ss und ß gelten gleich, Umlaute nicht (ä ist nicht ae). Ein Bindestrich trennt: "Home-Office" ist "Home Office". Zitate in jeder Schreibweise: "Abs. 3" = "Abs 3" = "Absatz 3". Gesucht wird auch in den Feldern des RIS-Dokuments (Kurztitel, Index, Schlagworte, Beachte, Anmerkung; bei Rechtssätzen auch Norm und Beisätze). Hilfe des RIS zum Feld "Suchworte" Zuerkennung der Rechtsstellung einer Internationalen Nichtregierungsorganisation oder einer Quasi-Internationalen Organisation an Nichtregierungsorganisationen (INROV) Fassungen (Gesetz) ab 15.07.2025 — BGBl. II Nr. 160/2025▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute04.07.2026 § → § BGBl. II Nr. 171/2026 15.07.202503.07.2026 § → § BGBl. II Nr. 160/2025 03.07.202414.07.2025 § → § BGBl. II Nr. 174/2024 01.01.202202.07.2024 BGBl. II Nr. 593/2021 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 03.07.2026 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Internationale Nichtregierungsorganisationen§ 2Quasi-Internationale Organisationen§ 3Inkrafttreten