VfGH-Ausspruch, dass die Wortfolge "Kinderspielplätze und" in § 1 Abs. 1 der Verordnung des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Graz betreffend die Untersagung des Betretens von Kinderspielplätzen und Sportplätzen in Graz zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19, gesetzwidrig war
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ab 15.01.2022 — BGBl. II Nr. 12/2022 (Stammfassung)▾
Gliederung Fassung vom 15.01.2022 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§