Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Verzeichnis jener Goldmünzen, die die Kriterien der Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 8 lit. j Umsatzsteuergesetz 1994 im Kalenderjahr 2022 jedenfalls erfüllenVerzeichnis jener Goldmünzen, die die Kriterien der Steuerbefreiung gemäß Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 8, Litera j, Umsatzsteuergesetz 1994 im Kalenderjahr 2022 jedenfalls erfüllen
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 37/2022Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 37 aus 2022,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1Anlage eins
Index
32/04 Steuern vom Umsatz
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 491/2022).Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 491 aus 2022,).
Text
Anlage
(Anm.: Anlage als PDF dokumentiert)Anmerkung, Anlage als PDF dokumentiert)
Zuletzt aktualisiert am
28.12.2022
Dokumentnummer
NOR40241816