Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Bahnreise- und Mobilitätsservice-Ausbildungsordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 95/2022Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 95 aus 2022,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 14Paragraph 14
Index
50/04 Berufsausbildung
Text
Evaluierung
§ 14.Paragraph 14,
Die Zweckmäßigkeit der Ausbildung im Lehrberuf Bahnreise- und Mobilitätsservice ist mit wissenschaftlicher Begleitung zu evaluieren. Der Bundes-Berufsausbildungsbeirat hat bis zum 31. Dezember 2025 ein Gutachten (Befund, Motivenbericht und Schlussfolgerungen) über die Überführung des Lehrberufes Bahnreise- und Mobilitätsservice in die Regelausbildung an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort zu erstatten.
Schlagworte
Bahnreiseservice
Zuletzt aktualisiert am
14.07.2026
Dokumentnummer
NOR40242939