Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Übertragung des Betriebes und der Weiterentwicklung vom standardisierten IT-Büroarbeitsplatz und von IKT-Standards für das Bundesministerium für Arbeit an die Bundesrechenzentrum GmbH
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 118/2022 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 296/2025Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 118 aus 2022, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 296 aus 2025,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
14/01 Verwaltungsorganisation
Text
§ 1.Paragraph eins,
Die Bundesrechenzentrum GmbH wird mit Betrieb und Weiterentwicklung von IKT-Lösungen und IT-Verfahren für das Bundesministerium für Arbeit betraut, die grundsätzlich in die Zuständigkeit von IT-Abteilungen eines Ressorts fallen. Das sind folgende IKT-Lösungen und IT-Verfahren:
standardisierter IKT-Büroarbeitsplatz,
Rechenzentren-Basisdienste,
Server- und Backupinfrastruktur,
Anbindung an den Federal Domain-Zugang (Behördenintranet),
Anbindung an den Global Domain-Zugang (Internet) samt Schutzmaßnahmen,
Applikationen, die speziell für den Bund oder das Bundesministerium für Arbeit entwickelt wurden,
Datensicherheitsmanagement.
Schlagworte
Serverinfrastruktur
Zuletzt aktualisiert am
16.12.2025
Dokumentnummer
NOR40243011