Rechtstracker.at

§ 10

Fassungen
ab 01.01.2024 — BGBl. II Nr. 98/2022 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 10 heute01.01.2024 BGBl. II Nr. 98/2022 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Berufsfotografie-Ausbildungsordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 98 aus 2022,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 10

Inkrafttretensdatum

01.01.2024BGBl. II Nr. 98/2022

Außerkrafttretensdatum

Index

50/04 Berufsausbildung

Text

Fachgespräch

Paragraph 10,

  1. Absatz eins,Das Fachgespräch ist vor der gesamten Prüfungskommission abzulegen.
  2. Absatz 2,Im Fachgespräch ist im Rahmen eines Gesprächs, das sich auf konkrete Situationen aus dem beruflichen Alltag bezieht, die berufliche Kompetenz der zur Prüfung antretenden Person festzustellen. Dabei sind die Besonderheiten des Lehrbetriebs der zur Prüfung antretenden Person zu berücksichtigen.
  3. Absatz 3,Das Fachgespräch hat sich zumindest auf zwei der folgenden Bereiche zu beziehen. Dabei sind Inhalte zur Kundenberatung, Qualitätssicherung, Sicherheit und Umweltschutz miteinzubeziehen:
    1. Ziffer eins
      Fotografie und Bildkomposition,
    2. Ziffer 2
      Licht und Beleuchtung,
    3. Ziffer 3
      digitale Bildbearbeitung,
    4. Ziffer 4
      Gestaltung, Präsentation und Druck,
    5. Ziffer 5
      Filmaufnahme und Filmbearbeitung.
  4. Absatz 4,Für die Bewertung sind folgende Kriterien maßgebend:
    1. Ziffer eins
      fachliche Richtigkeit und Praxistauglichkeit,
    2. Ziffer 2
      professionelle Gesprächsführung.
  5. Absatz 5,Das Fachgespräch soll für jede zur Prüfung antretende Person zumindest 15 Minuten dauern. Es ist nach 20 Minuten zu beenden. Eine Verlängerung um höchstens zehn Minuten hat im Einzelfall zu erfolgen, wenn der Prüfungskommission ansonsten eine zweifelsfreie Bewertung der Leistung der zur Prüfung antretenden Person nicht möglich ist.

Im RIS seit

23.03.2022

Zuletzt aktualisiert am

23.03.2022

Gesetzesnummer

20011856

Dokumentnummer

NOR40243030