7. Kompetenzbereich: Prüf- und Werkstofftechnik |
7.1 Werk- und Hilfsstoffe |
Die Fachkraft kann |
7.1.17 Punkt eins Punkt eins Glüh- und Anlassfarben von Stählen erkennen.
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7.2 Technische Unterlagen |
Die Fachkraft kann |
7.2.17 Punkt 2 Punkt eins aus Schweißsymbolen und Oberflächenangaben in Skizzen und fertigungsgerechten Zeichnungen oder 3D-Modellen zur Arbeit notwendige Informationen entnehmen.
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Informationen aus CAD-Zeichnungen oder 3D-Modellen ermitteln (durch Importieren, Öffnen, Einblenden, Ausblenden, Manövrieren im entsprechenden Zeichenprogramm) und bei der Arbeit berücksichtigen.
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Skizzen erstellen und fertigungsgerechte Zeichnungen oder 3D-Modelle unter der Berücksichtigung von Normvorgaben anpassen (per Hand oder computerunterstützt mit CAD-Software).
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7.3 Prüftechnik |
Die Fachkraft kann |
7.3.17 Punkt 3 Punkt eins die betriebsspezifischen Prüfmittel zur Bestimmung mechanischer Eigenschaften von Werkstoffen (zB Zugversuch, Druckversuch, Scherversuch, Biegeversuch sowie Härteprüfungen) verwenden.
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einen Überblick über den internen Umgang mit Prüfdaten (wie zB Datenspeicherung, Datenauswertung, Datenvisualisierung, Einfluss auf die Produktion) geben.
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8. Kompetenzbereich: Fertigungs- und Maschinentechnik |
8.1 Füge- und Trenntechniken |
Die Fachkraft kann |
8.1.18 Punkt eins Punkt eins passende Schraubverbindungen (zB nach Schraubenarten, Gewindearten, Muttern, Schraubensicherungen, Werkstoffe, Beanspruchungsart) für die jeweilige Aufgabe auswählen.
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8.1.28 Punkt eins Punkt 2 mit geeigneten Werkzeugen oder Geräten löten.
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8.1.38 Punkt eins Punkt 3 weitere Trennverfahren wie zB Wasserstrahlschneiden, Laserstrahlschneiden, thermisches Trennen mit geeigneten Werkzeugen, Geräten oder Maschinen ausführen.
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8.1.48 Punkt eins Punkt 4 geeignete Schweißverfahren auswählen und dabei den Einfluss von verschiedenen Parametern (zB Schweißwerkstoffe, Zusatzwerkstoffe, Wärmeverhalten, Schweißstoßarten, Schweißkanten, Schweißpositionen, Witterungseinflüsse) berücksichtigen.
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8.1.58 Punkt eins Punkt 5 die Eigenschaften und Verwendungsmöglichkeiten von Zusatzwerkstoffen und unterschiedlichen Schweiß- und Schutzgasen (insbesondere Sauerstoff, Acetylen, Edelgasen und Mischgasen) erklären.
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8.1.68 Punkt eins Punkt 6 geeignete Schweiß- und Schutzgase und Zusatzwerkstoffe für die anstehenden Schweißarbeiten unter Beachtung der technischen Anforderungen (zB Art der Werkstoffe, Beanspruchungen) auswählen.
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8.1.78 Punkt eins Punkt 7 mit unterschiedlichen Schweiß- und Schutzgasen (zB Sauerstoff, Acetylen, Edelgase, Mischgase) arbeiten, mögliche Gefahrenquellen erkennen und zugehörige Schutzmaßnahmen einhalten.
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8.1.88 Punkt eins Punkt 8 auf Basis der Verfahrensanweisung des jeweiligen Werkstoffes entscheiden, ob eine Vorwärmung für den jeweiligen Schweißvorgang notwendig ist.
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8.1.98 Punkt eins Punkt 9 zur Vorbereitung des Schweißvorganges die Schweißkanten gemäß Anforderungen an die Schweißnaht fasen und reinigen (händisch und maschinell).
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8.1.108 Punkt eins Punkt 10 mit genormten Schweißpositionsbezeichnungen und Schweißverfahrenskennzahlen arbeiten.
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8.1.118 Punkt eins Punkt 11 in verschiedenen Positionen (insbesondere PA, PB, PF und PC) mit den Schweißverfahren MAG 135, WIG 141, Lichtbogenhandschweißen 111, Gasschmelzschweißen 311 schweißen um auftragsbezogen Produkte herzustellen.
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8.1.128 Punkt eins Punkt 12 Schweißverfahren (nach Wahl) gemäß ÖNORM EN ISO 9606-1 durchführen.
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8.1.138 Punkt eins Punkt 13 weitere Schweißverfahren insbesondere Pressschweißverfahren – Widerstandspunktschweißen 21, Abbrennstumpfschweißen 24 und Lichtbogenbolzenschweißen 781 erläutern.
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8.1.148 Punkt eins Punkt 14 die Schweißnähte mittels Bürsten, Schleifen, Strahlen oder Beizen nachbearbeiten, um eine optimale Korrosionsbeständigkeit zu gewährleisten.
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8.1.158 Punkt eins Punkt 15 Schweißunregelmäßigkeiten mittels optischer Kontrolle erkennen, mögliche Ursachen ermitteln und die zuständige Person informieren.
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8.1.168 Punkt eins Punkt 16 zur Vorbereitung von Schweißfugen oder zum Entfernen mangelhafter Schweißnähte fugenhobeln.
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8.2 Fertigungstechnik |
Die Fachkraft kann |
8.2.18 Punkt 2 Punkt eins die relevanten Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere allgemeine Toleranzen für die Fertigung, DIN EN ISO 13920 BF, ÖNORM EN ISO 9606-1) bei der Durchführung von Arbeiten berücksichtigen.
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einen Überblick über die Verwendung von Toleranzen und Passungen bei betriebsspezifischen Produkten geben und deren Notwendigkeit erklären.
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das Zusammenspiel zwischen Fertigungsverfahren und Toleranzen bzw. Passungen verstehen.
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Metalle mit Handwerkzeugen biegen.
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Metalle mit pneumatischen oder hydraulischen Werkzeugen (insbesondere Pressen und Tafelscheren) bearbeiten.
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mechanische oder thermische Richtverfahren zum Beseitigen zB des Verzuges von Schweißkonstruktionen sowie zum Richten von Profilen oder großflächigen Teilen aus dünnen Blechen im eigenen Tätigkeitsbereich anwenden.
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Bauteile aus Metall mit einfachen Mitteln wärmebehandeln.
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einen Überblick über die CNC-Technik und deren betriebsspezifische Anwendungen geben.
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für die Bedienung der computerunterstützten Maschinen einfache Programme erstellen und geringfügige Änderungen an bestehenden Programmen vornehmen.
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Bauteile aus Metall mit betriebsspezifischen computerunterstützten Maschinen bearbeiten.
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betriebsspezifische Maschinen warten.
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die Sicherheit von betriebsspezifischen Maschinen durch Sicht- und Funktionskontrollen feststellen und im Anlassfall geeignete Maßnahmen setzen (zB Melden).
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verschiedene Vorrichtungen (insbesondere Hilfsmittel für die Fertigung, Ersatzteile für Maschinen oder Geräte) mit unterschiedlichen Fertigungsverfahren herstellen.
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einfache Blechabwicklungen mit unterschiedlichen Trennmethoden zuschneiden.
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hergestellte Bauteile zu Metallkonstruktionen zusammenfügen.
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9. Kompetenzbereich: Automatisierung und Fertigungsmanagement |
9.1 Automatisierung |
Die Fachkraft kann |
9.1.19 Punkt eins Punkt eins die Möglichkeiten und Einsatzbereiche der Automatisierungstechnik in Bezug auf Assistenzsysteme wie zB Roboter, Datenbrillen, Manipulations- und Transportsysteme erklären.
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9.1.29 Punkt eins Punkt 2 den Aufbau und die Arbeitsweise von einfachen betrieblichen Robotersystemen erläutern.
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9.1.39 Punkt eins Punkt 3 Programme zur Steuerung von Robotern speichern und laden.
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9.1.49 Punkt eins Punkt 4 die Umsetzung der computerintegrierten Fertigung (zB CAM, CIM) im eigenen Betrieb darstellen und deren Einfluss auf den eigenen Tätigkeitsbereich erklären.
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9.1.59 Punkt eins Punkt 5 den betriebsspezifischen Umgang mit Betriebsdaten (Auftragsdaten, Maschinendaten, Prozessdaten) über die IT-Netze oder Cloudlösungen (Datenübertragung, Datenspeicherung) darstellen.
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9.1.69 Punkt eins Punkt 6 die Grundlagen der Datennutzung (zB mittels Kennzahlen wie Durchlaufzeit, Personalproduktivität, Umlaufbestände) zur Bewertung der Produktionseffizienz erklären.
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9.2 Fertigungsmanagement und Qualitätssicherung |
Die Fachkraft kann |
9.2.19 Punkt 2 Punkt eins Arbeitsergebnisse (zB Prüfdaten) dokumentieren.
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die Grundzüge des Produktionsmanagements (wie zB Produktionsplanung, Mengenplanung, Termin- und Kapazitätsplanung, Fertigungssteuerung, Betriebsdatenerfassung) sowie deren Einfluss auf die eigenen Tätigkeiten erläutern.
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die grundlegenden Logistikprozesse des eigenen Betriebes von der Warenbeschaffung, Warenlagerung und internen Logistik bis zur Warenauslieferung beschreiben (zB vom Rohmaterial über Zuschnitt und Fertigungsprozess zur fertigen Baugruppe) und deren Einfluss auf die eigenen Tätigkeiten erläutern.
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die Durchführung von Fertigungskontrollen an Bauteilen anhand vorgegebener Prüfmerkmale erläutern.
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Bauteile bezüglich Qualität und Fertigungsvorgaben beurteilen.
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die im Betrieb vorgesehenen Methoden zur kontinuierlichen Verbesserung (zB der Qualität, Effizienz, Maschinensicherheit, Prozesse, Ergonomie, Rüstzeiten, Verfügbarkeit der Maschinen, Abfallminimierung, Ressourceneffizienz, Stofffluss, Nachhaltigkeit, ganzheitliches Fertigungssystem) nutzen, um Optimierungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
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