Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Metalltechnik-Ausbildungsordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 97/2022Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 97 aus 2022,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 16Paragraph 16
Index
50/04 Berufsausbildung
Text
Spezialmodul Konstruktionstechnik
§ 16.Paragraph 16,
(1)Absatz eins,Das Berufsprofil des Spezialmoduls umfasst nachstehende Kompetenzen. Die Fachkraft kann
Bauteile, Baugruppen, Vorrichtungen, Maschinen, Anlagen oder Komponenten unter Anwendung unterschiedlicher innerbetriebliche Konstruktions-Software (CAD) oder andere digitale Tools zeichnen und konstruieren oder Simulationen erstellen,
Lösungsvarianten unter funktionalen Kriterien entwickeln, darstellen und vergleichen,
begleitende technische Unterlagen (zB Stücklisten, Dokumentationen, Prüfpläne) mit Textverarbeitungs- oder Tabellenkalkulationsprogrammen erstellen,
konstruktionsbegleitende technische Berechnungen (zB Festigkeit, Drehmoment, Reibung, einwirkende Belastungen) mit geeigneter Software oder Simulationen durchführen,
konstruktionsbegleitende betriebswirtschaftliche Programme anwenden,
Arbeitsergebnisse (zB Lösungsvarianten) unter Anwendung von Präsentationshilfen (Präsentationsprogramme) präsentieren.
(2)Absatz 2,Fachliche Kompetenzbereiche des Berufsbildes im Spezialmodul:
10. Kompetenzbereich: Konstruktionstechnik |
Die Fachkraft kann |
die eigene Rolle im Rahmen der computerintegrierten Fertigung (zB CAM, CIM) im eigenen Betrieb darstellen und den Einfluss seiner Tätigkeiten auf die Fertigung erklären.
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das betriebliche Projektmanagement beschreiben (zB Anforderungen, Methoden).
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als Teammitglied bei Projekten bzw. Teilprojekten nach Vorgaben des Projektmanagements mitarbeiten.
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Bauteile, Baugruppen, Vorrichtungen, Maschinen, Anlagen oder Komponenten unter Anwendung unterschiedlicher innerbetriebliche Konstruktions-Software (CAD) oder andere digitale Tools zeichnen und konstruieren oder Simulationen erstellen.
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geeignete Werk-, Hilfsstoffe und Normteile basierend gemäß den Anforderungen auswählen.
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Anforderungen von Funktion, Fertigung, Beanspruchung und Montage bei der Konstruktion berücksichtigen.
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Fertigungsverfahren, Fügeverfahren und Montagetechnik im Konstruktionsprozess auswählen.
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Lösungsvarianten unter funktionalen Kriterien entwickeln, darstellen und vergleichen.
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begleitende technische Unterlagen (zB Stücklisten, Dokumentationen, Prüfpläne) mit Textverarbeitungs- oder Tabellenkalkulationsprogrammen erstellen.
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konstruktionsbegleitende technische Berechnungen (zB Festigkeit, Drehmoment, Reibung, einwirkende Belastungen) mit geeigneter Software oder Simulationen durchführen.
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konstruktionsbegleitende betriebswirtschaftliche Programme anwenden.
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Arbeitsergebnisse (zB Lösungsvarianten) unter Anwendung von Präsentationshilfen (Präsentationsprogramme) präsentieren.
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Schlagworte
Textverarbeitungsprogramm, Werkstoff
Zuletzt aktualisiert am
29.03.2022
Dokumentnummer
NOR40243146