Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
1. Section Control-Messstreckenverordnung Voestbrücke 2022
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 146/2022 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 279/2022Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 146 aus 2022, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 279 aus 2022,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
90/01 Straßenverkehrsrecht
Text
§ 1.Paragraph eins,
Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der A 7 Mühlkreis Autobahn festgelegt:
für die Fahrtrichtung A 1 West Autobahn der Abschnitt zwischen km 14,18 und km 13,2 der Richtungsfahrbahn A 1 West Autobahn und
für die Fahrtrichtung Freistadt
der Abschnitt von km 0,12 der Auffahrtsrampe 5 der Anschlussstelle Hafenstraße über die Bypassbrücke bis km 0,63 der Abfahrtsrampe 5 der Anschlussstelle Urfahr bzw. km 14 der Richtungsfahrbahn Freistadt sowie
der Abschnitt von km 0,47 der Auffahrtsrampe 5 der Anschlussstelle Urfahr bis km 14 der Richtungsfahrbahn Freistadt.
Zuletzt aktualisiert am
14.07.2022
Dokumentnummer
NOR40243508