Norm Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens – Kundmachung von Änderungen × ▾ ‹›Gliederung Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens – Kundmachung von Änderungen Fassungen (Gesetz) ab 11.03.2022 — BGBl. III Nr. 40/2022 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute11.03.2022 BGBl. III Nr. 40/2022 (Stammfassung) Stand am Anzeigen ÄnderungenLetzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich. 11.03.2022 Art. 1