Norm Festsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen für im Ausland verwendete Beamte und Vertragsbedienstete des Bundes – April 2022 × ▾ ‹›Gliederung Festsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen für im Ausland verwendete Beamte und Vertragsbedienstete des Bundes – April 2022 Fassungen (Gesetz) ab 15.04.2022 — BGBl. II Nr. 157/2022 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute15.04.2022 BGBl. II Nr. 157/2022 (Stammfassung) Stand am Anzeigen ÄnderungenLetzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich. 15.04.2022 Art. 1