Norm VO Antragsfristenverlängerung FKZ 800.000 und Verlustersatz× ▾ ‹›Gliederung VO Antragsfristenverlängerung FKZ 800.000 und Verlustersatz Fassungen (Gesetz) ab 21.04.2022 — BGBl. II Nr. 159/2022 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute21.04.2022 BGBl. II Nr. 159/2022 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 21.04.2022 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Verlängerung der Antragsfrist für Bezieher eines Vorschusses FKZ 800.000, die nicht fristgerecht einen Antrag auf einen FKZ 800.000 gestellt haben§ 2Verlängerung der Antragsfrist für die zweite Tranche des FKZ 800.000 für Unternehmen, die bereits einen Antrag gestellt haben§ 3Verlängerung der Antragsfrist für die zweite Tranche des Verlustersatzes für Unternehmen, die bereits einen Antrag gestellt haben§ 4Inkrafttreten