Norm Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren nach § 16 Abs. 4 RAO erbrachten Leistungen für die Jahre 2017 und 2018× ▾ ‹›Gliederung Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren nach § 16 Abs. 4 RAO erbrachten Leistungen für die Jahre 2017 und 2018 Fassungen (Gesetz) ab 21.06.2022 — BGBl. II Nr. 235/2022 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute21.06.2022 BGBl. II Nr. 235/2022 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 21.06.2022 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1