Norm Verfahren für die elektronische Übermittlung von Daten im Rahmen der Abwicklung des regionalen Klimabonus× ▾ ‹›Gliederung Verfahren für die elektronische Übermittlung von Daten im Rahmen der Abwicklung des regionalen Klimabonus Fassungen (Gesetz) ab 29.06.2022 — BGBl. II Nr. 251/2022 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute29.06.2022 BGBl. II Nr. 251/2022 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 29.06.2022 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Gegenstand§ 2Elektronische Übermittlung der Daten gemäß § 5 KliBG§ 3Inkrafttreten